PERSONEN

Sieben Kuratoren für den 24-Milliarden-Atomfonds

Von Christoph Ruhkamp, Düsseldorf Börsen-Zeitung, 9.3.2017 Am 1. Juli ist es so weit. Dann müssen die vier großen Energiekonzerne in Deutschland rund 24 Mrd. Euro in bar an eine öffentlich-rechtliche Stiftung überweisen. Diese übernimmt im Gegenzug...

Sieben Kuratoren für den 24-Milliarden-Atomfonds

Von Christoph Ruhkamp, DüsseldorfAm 1. Juli ist es so weit. Dann müssen die vier großen Energiekonzerne in Deutschland rund 24 Mrd. Euro in bar an eine öffentlich-rechtliche Stiftung überweisen. Diese übernimmt im Gegenzug endgültig die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls. Allein Eon muss knapp 10 Mrd. Euro zahlen, für RWE geht es um rund 7 Mrd. Euro. Den Rest bringen EnBW und Vattenfall auf. Insgesamt kommen so 24 Mrd. Euro zusammen, die der staatliche Atomfonds künftig verwaltet.An diesem Donnerstag sollen zunächst sieben Mitglieder für das Kuratorium der Atommüll-Stiftung benannt werden. Nach Informationen der Börsen-Zeitung aus Branchenkreisen entsendet die CDU/CSU den erst 33 Jahre alten Abgeordneten Steffen Kanitz aus Dortmund, der auch in der Endlagerkommission sitzt, sowie Thomas Bareiß und Dr. Reinhard Brandl.Für die SPD sollen der IG-BCE-Gewerkschaftssekretär Bernd Westphal und die Umweltpolitikerin Nina Scheer in das Gremium einrücken.Die Grünen schicken Jürgen Trittin: Der ehemalige Umweltminister und Ex-Fraktionschef war auch Co-Chef der Atomkommission der Bundesregierung, die das Konzept für den gesamten Atom-Deal und das im Dezember 2016 beschlossene Gesetz erarbeitet hat. Von der Linken kommt zudem noch Hubertus Zdebel in das Kuratorium. Schwieriger ZeitpunktDie Personalien werden zu einem kritischen Zeitpunkt beschlossen. Denn für den Abschluss des Atom-Deals fehlt noch der Abschluss vier separater öffentlich-rechtlicher Verträge zwischen der Bundesregierung und den vier Energiekonzernen. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit für die Unternehmen sollen diese Verträge das Gesetz ergänzen.Ob das gelingt, ist noch die Frage: Nach Angaben aus Konzernkreisen verlangt die Bundesregierung dafür von Eon und RWE, dass sie ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer zurückziehen. Es geht um etwa 5 Mrd. Euro, auf die die Unternehmen verzichten sollen.Weitere Mitglieder für das Kuratorium des Atomfonds will die Bundesregierung noch benennen. Die voraussichtlich weiteren sieben Mitglieder des Gremiums vertreten die drei an dem Deal beteiligten Ministerien für Finanzen, Umwelt und Wirtschaft sowie das Kanzleramt. Noch im März oder im April soll das Kuratorium sich treffen, um eine Satzung für den Atomfonds zu beschließen und einen dreiköpfigen Vorstand zu berufen. Es wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung “Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung” errichtet. Zweck des Fonds, der seinen Sitz in Berlin haben soll, ist es, die Kosten für die Entsorgung des Atommülls zu finanzieren. Das könnte schwierig werden. Denn bisher konnten die vier Energiekonzerne den voraussichtlich bis 2099 benötigten Geldbetrag in ihren Rückstellungen mit einem Zinssatz von 4,6 % diskontieren. Entsprechend müsste die in dem Fonds gebündelte Summe künftig auch mit 4,6 % verzinst werden, um die Kosten tragen zu können. Ob das klappt, wird spannend: Die Anlagerichtlinien legt das Finanzministerium fest. Laut Atomgesetz ist dabei sicherzustellen, dass der Fonds bei seinen Anlageentscheidungen die allgemeinen Anlagegrundsätze für die Vermögensanlage in § 124 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes achtet. Versicherungsunternehmen – und somit auch der Fonds – dürfen demnach nur in Vermögenswerte investieren, deren Risiken sie hinreichend identifizieren können. Bundesbank als BeraterAls Berater kann sich das Kuratorium des Atomfonds die Bundesbank an die Seite holen. Der Vorstand, der wiederum selbst auch externe Dienstleister beauftragen kann, besteht aus drei Mitgliedern, die laut Gesetz über “große Erfahrung in der Anlage und dem Management bedeutender Vermögen” verfügen sollen. Ob Banker oder Finanzbeamte den Job übernehmen, ist offen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Kuratorium bestellt. Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht zugleich dem Kuratorium angehören.