Michael Schlitt und Mark Devlin, Hogan Lovells

Dem Spac-IPO folgt bei Über­nahme häufig weitere Emission

Entscheidungsspielraum schützt oft vor Haftung – „De-Spac hat auch Tücken“

Dem Spac-IPO folgt bei Über­nahme häufig weitere Emission

Herr Schlitt, Spacs (Special Pur­pose Acquisition Companies) erleben derzeit einen Boom. Nach welchen Vorgaben wählen Spacs ihre Übernahmen aus?

Dies hängt davon ab, welche Vorgaben die Satzung des Spac für die Auswahl des Zielunternehmens macht. Grundsätzlich muss er Targets aussuchen, die aus einer bestimmten Branche oder geografischen Region stammen und bestimmte finanzielle Größenordnungen erfüllen.

Was sind aus Sicht der Zielgesellschaft die Vorteile eines Zusammenschluss mit einem Spac im Vergleich zu einem normalen IPO?

In zeitlicher Hinsicht ist ein Zusammenschluss mit einem Spac, der sogenannte De-Spac, schneller umzusetzen als ein gewöhnlicher Börsengang. Zudem kann der Kaufpreis im Wege eines normalen M&A-Prozesses vereinbart werden und ist vom aktuellen Marktumfeld weitgehend unabhängig. Die Verkäufer der Zielgesellschaft können sich bei einem De-Spac schließlich häufig von all ihren Anteilen trennen, was bei einem IPO so ohne Weiteres nicht möglich ist. Allerdings hat ein De-Spac auch seine Tücken.

Dazu gehört, dass die Aktionäre Mitspracherechte bei der Investitionsentscheidung haben?

Genau. Das Zusammenschlussvorhaben muss den Spac-Investoren zur Zustimmung vorlegt werden, die mit einer Mehrheit von mindestens 50% zustimmen müssen. Manchmal sieht die Satzung sogar noch ein höheres Mehrheitserfordernis vor. Bei einer deutschen Aktiengesellschaft wäre eine solche Struktur kaum umsetzbar. Daher haben Spacs meistens ihren Sitz im Ausland, insbesondere den USA, aber auch in Luxemburg und den Niederlanden.

Können Aktionäre, die mit dem Zusammenschluss nicht einverstanden sind, ihre Anteile zurückgeben?

Ja. Das Recht der Spac-Investoren, ihre Aktien zurückzugeben, ist ein weiteres prägendes Element eines Spac. Manche Spac-Satzungen räumen dieses Recht sogar Spac-Investoren ein, die der Akquisition zugestimmt haben. Daher ist es wichtig, dass das Spac-Management bereits vor Finalisierung der De-Spac-Transaktion ein verlässliches Gefühl dafür entwickelt, ob die Investoren später ihre Zustimmung erteilen werden.

Was passiert, wenn die im Rahmen des Spac-IPO erzielten Emissionserlöse nicht ausreichen, um das erwünschte Zielunternehmen zu erwerben?

Sehr häufig findet anlässlich des De-Spac eine weitere Kapitalaufnahme durch Platzierung neuer Aktien statt. Da der Zusammenschluss dann vor Augen steht, ist diese Pipe-Transaktion häufig einfacher zu platzieren als das Spac-IPO selbst, und nicht selten übersteigt das Volumen dieser Folgeemission die des IPO.

Was geschieht, wenn das Management des Spac innerhalb des satzungsmäßig festgelegten Zeitraums kein geeignetes Target findet und es damit nicht zu einem De-Spac kommt?

In diesem Fall haben die Spac-Investoren Anspruch darauf, dass der Emissionserlös an die Anleger ausgezahlt und der Spac rückabgewickelt wird. Um die Rückzahlung sicherzustellen, müssen die beim Spac-IPO eingenommenen Mittel auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden.

Herr Devlin, in den Vereinigten Staaten haben einige verärgerte Aktionäre bereits gegen Spacs geklagt. Wie sind die Erfolgsaussichten?

Das hängt sehr von der Jurisdiktion ab, in der der Spac seinen Sitz hat. Sehr häufig schützt das Management die sogenannte Business Judgement Rule. Solange das Management seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt, haftet es dann nicht, auch wenn sich die Akquisitionsentscheidung später als nicht vorteilhaft erweist.

Prof. Dr. Michael Schlitt ist Partner der internationalen Anwaltsgesellschaft Hogan Lovells und Honorarprofessor an der Universität Köln, Mark Devlin ist Counsel bei Hogan Lovells.

Die Fragen stellte Helmut Kipp.