GastbeitragKorruptionsbekämpfung

Ende des Foreign Corrupt Practices Act? Wie sich die Executive Order von US-Präsident Trump auswirkt

US-Präsident Donald Trump hat per Dekret die Durchsetzung des Foreign Corrupt Practices Act ausgesetzt. Internationale Unternehmen mit US-Bezug sind dennoch gut beraten, an strengen Verfahren zur Vermeidung von Korruptionsrisiken festzuhalten.

Ende des Foreign Corrupt Practices Act? Wie sich die Executive Order von US-Präsident Trump auswirkt

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Foreign Corrupt Practices Act ?

Executive Order von US-Präsident Trump verändert Korruptionsbekämpfung grundlegend

Von Patrick Stokes, Katharina Humphrey und Annabel Dornauer *)

Mit der am 10. Februar 2025 unterzeichneten Executive Order setzt US-Präsident Donald Trump die Durchsetzung des FCPA aus. Diese Maßnahme markiert eine der bedeutendsten Veränderungen der letzten Jahre in der US-Korruptionsbekämpfung. Dennoch sollten deutsche und europäische Unternehmen mit US-Bezug weiterhin an strengen Verfahren zur Vermeidung von Korruptionsrisiken festhalten.

Drei Wochen nach Beginn seiner Amtszeit hat US-Präsident Donald Trump am 10. Februar 2025 eine Executive Order unterzeichnet, die dazu führt, dass die Durchsetzung des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) durch das US-Justizministerium (DOJ) vorübergehend ausgesetzt wird. Es dürfen – mit wenigen Ausnahmen – keine neuen FCPA-Ermittlungen oder -Durchsetzungsmaßnahmen mehr eingeleitet werden. Als Grund für den Erlass der Executive Order nennt Trump, dass die übermäßige Durchsetzung des FCPA sowohl Strafverfolgungsressourcen verschwende als auch der Wettbewerbsfähigkeit der USA schade und somit die nationale Sicherheit gefährde.

Beträchtliche Strafzahlungen

Der FCPA, der Ende 1977 vor dem Hintergrund des Watergate Skandals verabschiedet wurde, stellt die Bestechung ausländischer Amtsträger durch US-Unternehmen sowie durch Nicht-US-Unternehmen mit bestimmtem US-Bezug unter Strafe. In den ersten Jahren nach seiner Einführung wurde der FCPA von US-Strafverfolgungsbehörden zunächst wenig beachtet. Seit den späten 90er Jahren kam es aber – sowohl unter demokratischen als auch republikanischen Präsidenten – zu hunderten FCPA-Verfahren. Bußgelder und Strafzahlungen wurden in Milliardenhöhe verhängt. Die Fortschritte, die im weltweiten Kampf gegen Korruption in den letzten Jahrzehnten erreicht wurden, gehen insofern ganz maßgeblich auf den FCPA und dessen Verfolgung seitens der US-Behörden zurück.    

Laut der Executive Order soll die Durchsetzung des FCPA nun so lange pausiert werden, bis US-Attorney General Pamela Bondi prüfen konnte, inwiefern die bislang geltenden FCPA-Richtlinien die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der USA beeinträchtigen. Für diese Prüfung wurden zunächst 180 Tage anberaumt. Der Zeitraum kann allerdings um weitere 180 Tage verlängert werden. Die Executive Order schreibt zudem vor, dass Bondi in diesem Prüfungszeitraum die bisher geltenden FCPA-Richtlinien aktualisieren soll. Dass es hierbei wahrscheinlich zu einem Richtungswechsel kommen wird, geht bereits aus den Memoranden hervor, die Bondi am 5. Februar 2025 veröffentlicht hat. Demnach soll die FCPA-Abteilung des DOJ künftig die Bekämpfung von Kartellen und transnationalen kriminellen Organisationen priorisieren. Ob sie sich weiterhin auch auf Korruptionsfälle außerhalb dieser beiden Bereiche konzentrieren wird, bleibt offen.

Neuauflage

Bemerkenswert ist, dass die Executive Order die Möglichkeit schafft, frühere FCPA-Verfahren wiederzueröffnen und bereits getroffene Maßnahmen zu korrigieren. Wie dies in der Praxis konkret aussehen soll, ist noch unklar. Die vorgesehene Abhilfemöglichkeit könnte sich aber auf Fälle beziehen, in denen die getroffenen Durchsetzungsmaßnahmen die von Bondi nun zu definierenden „neuen Grenzen“ des FCPA überschritten haben.

Weiterhin drängt sich die Frage auf, was die Executive Order für bereits laufende FCPA-Verfahren bedeutet. Zwar kann das DOJ laufende FCPA-Ermittlungen, die noch nicht zur Anklage gebracht wurden, anhalten. Fälle, die bereits vor Gericht gebracht wurden, unterliegen jedoch der Entscheidung des jeweiligen Gerichts. Unklar ist derzeit auch, inwiefern sich die US-Börsenaufsicht (SEC) zu den genannten Veränderungen positionieren wird. Die SEC hat neben dem DOJ ebenfalls umfangreiche Befugnisse zur Durchsetzung des FCPA. Die Executive Order richtet sich allerdings lediglich an die Attorney General. Es wäre also möglich, dass die SEC den FCPA nach wie vor durchsetzt, selbst wenn die Durchsetzung durch das DOJ ausgesetzt wird.

Umstritten ist außerdem, ob die Executive Order mit den Verpflichtungen der USA im Rahmen der OECD-Konvention sowie anderer internationaler Abkommen, wie der UN-Konvention gegen Korruption, im Einklang steht.

Protektionistische Handschrift

Abschließend bleibt zu klären, welche Folgen die Executive Order für Nicht-US-Unternehmen haben wird. Die Executive Order trägt eine deutlich protektionistische Handschrift und zielt vorrangig auf den Schutz amerikanischer Unternehmen ab. Dies könnte darauf hindeuten, dass Nicht-US-Unternehmen, die schon in der Vergangenheit immer wieder im Fokus der US-Strafverfolgungsbehörden standen, nun noch stärker ins Visier der US-Behörden geraten.

Demnach sind Nicht-US-Unternehmen weiterhin gut beraten, Verfahren zur Identifizierung und Vermeidung von Korruptionsrisiken bei internationalen Geschäften einzuhalten. Dies gilt allein schon mit Blick auf die außerhalb der USA bestehenden strengen Anti-Korruptions-Gesetze. Im Übrigen heißt es abzuwarten, wie sich die FCPA Executive Order sowie die vielen anderen kürzlich erlassenen Executive Order der Trump Regierung in der Praxis auswirken werden.

*) Patrick Stokes ist Partner bei Gibson, Dunn & Crutcher in Washington, D.C., Katharina Humphrey ist Partnerin und Annabel Dornauer wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Gibson Dunn in München.

Patrick Stokes ist Partner bei Gibson, Dunn & Crutcher in Washington, D.C., Katharina Humphrey ist Partnerin und Annabel Dornauer wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Gibson Dunn in München.