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Auf die Verpackung kommt es an

Physisch gedeckte Anlageprodukte auf Gold sind bei Investoren beliebt - Doch die Abgeltungsteuer droht

Auf die Verpackung kommt es an

Von Armin Schmitz, Frankfurt US-Hypothekenkrise, die Rezession in den USA und die Dollarabwertung haben den Goldpreis in der Spitze bis auf 1 032 Dollar getrieben. Mit rund 850 Dollar je Unze hat sich die Lage an den Edelmetallmärkten zuletzt deutlich entspannt. Geht es nach den Experten, wird die Notierung erst Ende der zweiten Jahreshälfte den Aufwärtstrend wieder aufnehmen. Die Rahmenbedingungen sind nach Ansicht des Research-Instituts GFMS für einen weiteren Anstieg des Goldpreises gut. Die Analysten erwarten wegen der Wachstumsdelle in den USA und der Inflationsentwicklung langfristig steigende Goldpreise. Die Goldproduktion war in den vergangenen Jahren rückläufig. Die Produktion in dem bisher wichtigsten Produktionsland Südafrika war 2007 mit 272 Tonnen wegen der Probleme bei der Stromversorgung erneut rückläufig. Das Edelmetall gilt nicht nur als sichere Anlage im Krisenfall, sondern auch als alternatives Investment mit einer geringen Korrelation zu anderen Assetklassen. Eine Alternative zum physischen Kauf, bei dem Mehrwertsteuer und Lagerungskosten anfallen, sind Exchange Traded Commodities oder auch Goldfonds. Den ersten Goldfonds legte ETF Securities im Jahr 2003 in Australien auf. Das weltweite Vermögen in den Exchange Traded Gold liegt heute bei mehr als 740 Tonnen Gold oder 20 Mrd. Dollar. Beim Kauf dieser Produkte für ein Langfristinvestment darf der Anleger allerdings nicht die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer aus den Augen verlieren. Hierbei ist ein Blick auf die Ausgestaltung der Produkte wichtig. Denn die Emittenten bedienen sich zweier unterschiedlicher Konstruktionen. Die Anteile werden als Schuldverschreibungen angeboten, die mit physischem Gold unterlegt sind, oder als Fonds, bei denen Gold eingelagert ist. Während die Anleihekonstruktionen steuerrechtlich ab 2009 wie Zertifikate behandelt werden, genießen die Sondervermögen einen Bestandsschutz, wenn sie vor dem 31. Dezember 2008 gekauft und mindestens zwölf Monate gehalten werden. Mit dem Lyxor Gold Bullion Securities (Lyxor GBS, DE000AOLP781) hat die Société-Générale-Tochter im vergangenen Jahr eine mit physischem Gold unterlegte Schuldverschreibung auf Gold an der Börse handelbar gemacht. Der GBS bietet die Möglichkeit, Anteile an Goldbarren zu kaufen. Das in Form einer Schuldverschreibungen verbriefte Produkt bildet den Goldpreis nahezu eins zu eins ab. Jeder GBS ist mit einem Anteil von 98,8 % einer Zehntelunze Gold hinterlegt. Die Feinunze entspricht 31,1035 Gramm Gold. Mit LieferanspruchAnleger besitzen über den Lyxor GBS indirekt Gold ohne die entsprechenden Zusatzkosten. Lyxor GBS wird steuerrechtlich wie ein Zertifikat behandelt, so dass ab dem 30. Juni 2009 der Bestandsschutz abläuft. Ähnliches gilt für das im Dezember lancierte Xetra Gold der Deutschen Börse (DE000A0S9GB0). Dabei handelt es sich um eine physisch gedeckte Schuldverschreibung in Form einer Nullkuponanleihe. Jeder Anteil verbrieft einen Lieferanspruch auf 1 Gramm des Edelmetalls. Dieses lagert in den Tresoren des Zentralverwalters Clearstream Banking Frankfurt. Das Gold wird im Unterschied zu manchen anderen Goldanlagen nicht verliehen. Wie der Lyxor GBS oder auch der ETFS Physical Gold (DE000A0N62G0) verliert das Xetra Gold mit dem 30. Juni 2009 seinen Bestandsschutz. Auch nach Ablauf der Spekulationsfrist von zwölf Monaten schlägt bei Veräußerungsgewinnen die Abgeltungsteuer zu.Eine mögliche Alternative sind die ETF (Exchange Traded Funds) auf Gold, Silber, Platin und Palladium der Zürcher Kantonalbank. Dank eines jüngsten Splits von eins zu zehn sind die Edelmetall-ETF nun auch für Privatanleger eine interessante Investitionsmöglichkeit. Es ist auch Privatanlegern möglich, mit einem Betrag von 2 872 sfr in den ZKB Gold-ETF (CH0024391002) zu investieren. Es handelt sich dabei um einen Anlagefonds schweizerischen Rechts und somit um ein Sondervermögen. Die ZKB-ETF unterliegen damit den Anlegerschutzvorschriften gemäß Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) sowie der Beaufsichtigung durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK). Das gesamte Kapital der Fonds ist mit Gold physisch vollständig hinterlegt. Die Anleger können auch die Auslieferung des physischen Edelmetalls beantragen. Da es sich bei dem ETF um ein Sondervermögen handelt und er nur in physisches Metall investiert sowie per Reglement keine Zusatzerträge aus Verleih- oder Optionsgeschäften generiert werden dürfen, fallen keine Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren oder Termingeschäften (Futures, Optionen etc.) an. Damit ist die Chance groß, dass der ZKB Gold-ETF nicht von der Abgeltungsteuer erfasst wird. Letztlich entscheiden darüber allerdings die zuständigen Finanzämter. Eine Abklärung dort vor dem Kauf bewahrt den Anleger vor negativen Überraschungen wie bei dem amerikanischen Street Tracks Gold Shares. Bei diesem Fonds, der in Deutschland nicht zum Vertrieb zugelassen, aber über die Börse erwerbbar ist, gibt es bei den Finanzbehörden Schwierigkeiten.