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BaFin regelt Erfolgsvergütung

Neue Vorschrift tritt im Juli 2013 in Kraft

BaFin regelt Erfolgsvergütung

ars Frankfurt – Bis Ende des Jahres müssen Fondsanbieter für ihre in Deutschland aufgelegten Fonds, die eine Performancegebühr berechnen, neue Regeln umsetzen. Diese treten Anfang Juli 2013 in Kraft. Das geht nach Angaben von Morningstar aus den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Musterbausteinen für Kostenregelungen hervor.Diese Regeln umfassen das Gebührenmodell mit Vergleichsindex und auch das sogenannte Hurdle-Rate-Modell, bei dem eine erfolgsabhängige Gebühr mithilfe der absoluten Wertsteigerung eines Fonds ermittelt wird. Bis Ende Dezember müssen die Fondsgesellschaften der BaFin mitteilen, wie sie die Änderungsvorschriften umsetzen werden. Von dieser Kostenregelung sind nach Angaben von Morningstar rund 400 deutsche Wertpapierpublikumsfonds mit einem Gesamtvermögen von 60 Mrd. Euro betroffen. Nach Ansicht von Ali Masarwah von Morningstar ergeben sich für Anleger einige Verbesserungen. Jedoch bleiben auch Nachteile bei der variablen Vergütung bestehen. Bei der Performancegebühr kommt es zu einer verbindlichen Einführung eines Verlustvortrags. Er muss nach Angaben von Morningstar fünf Jahre Berücksichtigung finden, bevor die Gebühr erneut berechnet werden darf.Ab Juli 2013 dürfen die Fondsgesellschaften dem Anleger die Performancegebühr nicht jedes Jahr neu in Rechnung stellen, unabhängig davon, ob der Fonds zuvor unterdurchschnittlich gelaufen ist. Ab Juli 2013 muss der Fondsmanager zunächst negative Vorträge aus den Vorjahren ausgleichen, bevor er eine erneute erfolgsabhängige Gebühr erheben darf. Holt der Fondsmanager allerdings den negativen Vortrag auch nach Ablauf von fünf Jahren nicht auf, wird der Vortrag gelöscht. In der darauffolgenden Abrechnungsperiode kann die Fondsgesellschaft die Performancegebühr erneut vereinnahmen.