Asset Management

BaFin schafft Klarheit bei Garantiefonds-Absicherung

Stellungnahme zu Eigenkapital - BVI kritisiert Steuer

BaFin schafft Klarheit bei Garantiefonds-Absicherung

ssc Frankfurt – Die Fondsbranche begrüßt ein Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Klarheit in der Frage schaffe, wie in Deutschland aufgelegte Garantiefonds mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. Entsprechende Mittel müssten nur vorgehalten werden, wenn das Fondsportfolio aktuell weniger wert sei als die Garantiesumme. Hierbei werden auch die bis zum Ende der Laufzeit zusätzlich erzielbaren sicheren Zinsen berücksichtigt, wie aus einem Schreiben des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) hervorgeht. “Somit ist klargestellt, dass Investmentgesellschaften Garantiefonds in Deutschland auflegen dürfen – ohne unnötige Absicherungs- und Eigenkapitalkosten”, urteilt BVI-Geschäftsführer Rüdiger Päsler. Dennoch sei fragwürdig, ob die Gesellschaften in Zukunft tatsächlich Garantiefonds in Deutschland auflegten, heißt es in der BVI-Mitteilung. Obwohl die BaFin bereits Ende 2005 grünes Licht für deutsche Garantiefonds gegeben hatte (vgl. BZ vom 3. 12. 2005), bieten deutsche Fondsgesellschaften ihre stark nachgefragten Garantieprodukte bisher nur von ausländischen Standorten wie Luxemburg aus an. Als Schwachpunkt der Garantiefonds nach deutschem Recht gilt, dass diese jährlich Steuern auf Zinsen und Dividenden abführen müssen, auch wenn diese thesauriert werden. Bei Luxemburger Garantiefonds wird die Steuer erst nach Auszahlung fällig.