Immobilien

Berlin will offene Fonds stärken

Börsen-Zeitung, 4.3.2010 ge Berlin - Angesichts der Schließung mehrerer offener Immobilienfonds will das Finanzministerium im geplanten neuen Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts auch...

Berlin will offene Fonds stärken

ge Berlin – Angesichts der Schließung mehrerer offener Immobilienfonds will das Finanzministerium im geplanten neuen Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts auch Änderungen für Immobilien-Sondervermögen erreichen. Für die Immobilienbranche wichtig sind dabei die beabsichtigte Einführung einer Mindesthaltefrist für Offene Fonds und an Kündigungsfristen orientierte Liquiditätsanforderungen. Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management begrüßt die Initiative, hält die geplante zweijährige Mindesthaltefrist für alle Anleger aber für zu lang.Derzeit sind mit 9 Mrd. Euro etwa ein Zehntel aller Vermögen in Offenen Immobilienfonds gesperrt. Bereits nach der ersten Welle von Fondsschließungen 2005/06 haben einige wenige Gesellschaften mit institutionellen Investoren Sonderverträge geschlossen, die diesen Rücknahmeabschläge bis zu 10 % verordnen, wenn sie ihre voluminösen Vermögen plötzlich abziehen. Private können ihre (kleineren) Anlagen dagegen weiterhin täglich abziehen.Um den immanenten Widerspruch zwischen langfristiger Immobilienanlage und sehr kurzfristigen Rücknahmeverlangen auszugleichen, soll künftig für alle Anleger eine zweijährige Mindesthaltefrist gelten, ergänzt durch Kündigungsfristen, die nach Wahl der Kapitalanlagegesellschaft zwischen 6 und 24 Monaten angesetzt werden können. Je kürzer die Kündigungsfristen sind, desto mehr Liquidität ist vorzuhalten, plant das Ministerium. Der BVI hält diese Kündigungsfristen für Institutionelle für sinnvoll, will die tägliche Rückzahlung für Private mit ihren überschaubaren Vermögen aber beibehalten.Berlin will mit diesen Änderungen im Interesse der Anleger ein nachhaltiges Offenhalten der Fonds sicherstellen. Wenn aber Fonds keine Aussicht auf eine nachhaltige Wiedereröffnung hätten, bedürfe es einer Verbesserung des Verfahrens zur geordneten Abwicklung dieser Fonds.