Finanzen persönlich

Betriebliche Altersvorsorge weiter sozialabgabenfrei

Das bringt bei der Entgeltumwandlung Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Betriebliche Altersvorsorge weiter sozialabgabenfrei

Von Horst Schneider *) Franz Müntefering hat Weitblick bewiesen. Der ehemalige SPD-Bundesarbeitsminister hat in der ihm eigenen zupackenden Art im Juni 2007 ein Machtwort gesprochen, dessen Auswirkungen Millionen von Arbeitnehmern zugute kommen. Seit dem Altersvermögensgesetz aus dem Jahre 2001 können Arbeitnehmer jährlich bis zu 2 544 Euro ihres Einkommens direkt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) investieren, ohne auf die Einzahlung Steuern und Sozialbeiträge entrichten zu müssen. Dieser Anreiz, der Arbeitnehmer dazu motivieren soll, die kapitalgedeckte Altersversorgung auszubauen, erfreut sich großer Beliebtheit. Ende 2006 nutzten bereits 2,7 Millionen Beschäftigte die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Letzte Hürde genommen Doch die Handbremse, die einen weiteren Siegeszug der Entgeltumwandlung zu stoppen drohte, war bereits im Gesetz von 2001 eingebaut: Die Sozialabgabenfreiheit war auf Ende 2008 befristet. Danach, so sah es das Gesetz vor, seien auch diese Gehaltsbestandteile wieder der Sozialabgabenpflicht unterworfen. Doch die gemeinsame und auch medienwirksame Intervention von Wissenschaftlern, Gewerkschaften und Arbeitgebern hat letztendlich Früchte getragen. Die Bundesregierung setzt die Förderung über das Jahr 2008 hinaus unverändert fort. Was Müntefering im Juni 2007 angekündigt hatte, hat mittlerweile formal die letzte Hürde genommen – der Bundesrat hat Ende November zugestimmt. Ein Angestellter, 35 Jahre, ledig, keine Kinder, hat von der weiteren Förderung der Entgeltumwandlung gelesen. Er ist sich der Bedeutung einer ausreichenden Vorsorge für das Alter bewusst. Neben den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer auf Riester basierenden privaten Vorsorge hat er bislang aber noch keine Anstrengungen unternommen, die Vorsorge um eine bAV zu ergänzen. Dies möchte er nun ändern.Der Angestellte verdient jährlich 60 000 Euro in zwölf gleichen Raten zu 5 000 Euro. Er ist zudem privat krankenversichert. Mit diesem Jahreseinkommen liegt der Mann knapp unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 63 600 Euro im Jahr 2008. Er profitiert also voll von der Abgabenbefreiung. Laut Gesetz können Arbeitnehmer von diesen 63 600 Euro 4 % steuer- und sozialabgabenfrei sparen. Dies entspricht einer jährlichen Summe von 2 544 Euro oder monatlich 212 Euro.Dadurch, dass sich das Steuerbrutto und Sozialversicherungsbrutto auf 4 788 Euro ermäßigen, verringern sich auch die Steuern und die Sozialabgaben (siehe Tabelle). Die Steuern verringern sich um 91 Euro monatlich, die SV-Beiträge um 25 Euro monatlich, in der Summe 1 392 Euro im Jahr. Da Steuern und Sozialabgaben nun niedriger sind, erhöht sich das monatliche Nettogehalt auf 3 178 Euro. Jetzt muss der Angestellte die 212 Euro in die bAV aus Entgeltumwandlung abführen und bekommt die 175 Euro Arbeitgeberanteil an der privaten Krankenversicherung gutgeschrieben. Die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag ohne bAV zu dem Auszahlungsbetrag mit bAV beträgt also lediglich 96 Euro. Das ist der Nettoaufwand für den Anlagebetrag von 212 Euro, der monatlich in die betriebliche Altersversorgung fließt.Nun muss der Mann Annahmen über die voraussichtliche Dauer seiner beruflichen Tätigkeit treffen. Er geht davon aus, dass er als Angestellter bis zum Alter von 67 Jahren arbeitet. Für die Bruttorendite während der Ansparphase können 5,5 % unterstellt werden. In der Rentenphase, in der Steuern auf die bAV anfallen, beläuft sich die unterstellte Bruttorendite nur noch auf 3,5 %. Mit diesen Daten errechnet sich eine Gesamtrendite der Ein- und Auszahlungsphase von 6,2 %. Wenn Ex-Arbeitsminister Müntefering hart geblieben wäre und die Sozialabgabenfreiheit zum 1. Januar 2009 entfallen wäre, hätte sich der Nettoaufwand für den Anlagebetrag von 212 Euro monatlich von 96 Euro um 25 Euro auf 121 Euro erhöht. Denn die Sozialabgaben wären dann aus dem Brutto von 5 000 Euro berechnet worden. Die Gesamtrendite der Beispielsrechnung hätte sich dementsprechend auf 5,4 % verringert. Auch für den Arbeitgeber hätte der Wegfall der Sozialabgabenbefreiung Nachteile gehabt: Weitere 25 Euro Sozialabgaben wären auch von seiner Seite monatlich fällig gewesen.Auf den ersten Blick sind das kleine Differenzen. Dahinter verbergen sich aber große Auswirkungen für die Altersvorsorge. Glücklicherweise handelt es sich um “hätte”, “wäre” und “würde”. Alles bleibt beim Alten – Münte sei Dank.*) Horst Schneider ist Leiter Vermögensmanagement beim Finanzdienstleister MLP.