Finanzen persönlich

Betriebliche Zusatzrente spart Steuern und Abgaben

Geringer Nettoaufwand für Arbeitnehmer - Einzahlungen von 2 592 Euro im Jahr sind sozialversicherungsfrei - Auch Arbeitgeber können profitieren

Betriebliche Zusatzrente spart Steuern und Abgaben

Von Detlef Pohl Der Staat fördert die Entgeltumwandlung derzeit mit etwas höheren Beträgen als noch 2008. Arbeitnehmer verzichten dabei auf einen Teil ihres Barlohns um diesen in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Dennoch machen viele Arbeitnehmer noch immer nicht von dieser Möglichkeit gebrauch und verschenken so Geld. Dabei ist die Entgeltumwandlung nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber von Vorteil.Die betriebliche Altersversorgung (bAV) aus Entgeltumwandlung des eigenen Gehalts finden erst 44 % der Arbeitnehmer lukrativ, ergab jüngst eine Studie der Unternehmensberatung Watson Wyatt Heissmann. Doch der Weg zur Betriebsrente führt gerade in Krisenzeiten nur über die Entgeltumwandlung. Maximale BeiträgeZumeist verpflichtet sich der Arbeitgeber, Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen. Die Arbeitnehmer müssen die Rentenzahlungen erst bei Erhalt versteuern (siehe Textkasten unten links). Doch was kommt in Euro und Cent für Arbeitnehmer heraus, die in die Entgeltumwandlung einsteigen? Hans-Dieter Stubben, Geschäftsführer des auf bAV spezialisierten BVW Bundesversorgungswerkes, zeigt den Rahmen auf: Bei Entgeltumwandlung sind pro Jahr Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei – für die bAV-Wege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Das sind 2009 Beträge von 2 592 Euro, pro Monat also 216 Euro. “Je früher begonnen wird, Geld fürs Alter zurückzulegen, desto stärker wirkt sich der Zinseszinseffekt auf die Erträge aus”, so Stubben. Dabei müsse nicht einmal der Höchstbetrag von 216 Euro ausgeschöpft werden, rechnet er den Vorteil vor: Wer heute als 25-Jähriger anfängt, monatlich 50 Euro netto in eine Betriebsrente zu investieren, kann mit 67 Jahren auf eine monatliche Nettorente von 430 Euro hoffen. Wer dagegen erst mit 40 Jahren anfängt, kommt nur auf 185 Euro netto.Anders als bei den meisten anderen Vorsorgeformen verringert die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer bereits in der Einzahlungsphase den Aufwand. 216 Euro Entgeltumwandlung pro Monat erfordern tatsächlich nur etwa 106 Euro Nettoaufwand (siehe Tabelle oben). Zudem sind Ansprüche aus Entgeltumwandlung ab der ersten Beitragszahlung unwiderruflich sicher. Im Vergleich dazu können Zahlungen der Betriebsrente durch den Arbeitgeber traditionell bei Jobwechsel vor dem 30. Geburtstag verloren gehen.Doch die Gehaltsumwandlung hat auch Nachteile: Wer Entgelt umwandelt, zahlt weniger in die gesetzliche Rente ein. Pro 1 200 Euro Entgeltumwandlung verliert man etwa einen Euro Jahresrente. Zudem muss mit der Entgeltumwandlung ein Absinken der Erwerbsunfähigkeitsrente, Witwenrente sowie des Arbeitslosengeldes hingenommen werden. Konservativ angelegtZwar sind die Betriebsrenten grundsätzlich sehr sicher: Versicherer und Versicherer-Pensionskassen müssen das Geld konservativ anlegen und selbst bei einer Insolvenz würden die Verträge zu bisherigen Konditionen von der Sicherungseinrichtung Protektor weitergeführt. Bei Schieflagen von Firmen-Pensionskassen wäre Protektor nicht zuständig. Auch der Pensions-Sicherungsverein, der bei Pleite von Ansprüchen aus Pensionszusagen, Unterstützungskassen und Pensionsfonds bis zu einer Höhe von 7 560 Euro Betriebsrente pro Monat eintritt (Ost: 6 405 Euro), würde Anlegern nicht helfen. Im Zweifel müssten Leistungen gesenkt und Beiträge erhöht werden. Bei Direktversicherungen, die bei Lebensversicherungsgesellschaften abgeschlossen werden, dürften die Kapitalerträge in den kommenden Jahren aufgrund der sinkenden Anleiherenditen und der Aktienkursverluste zurückgehen. Trotzdem muss der einmal zugesagte Garantiezins gezahlt werden. Auch die bereits zugeteilten Gewinnbeteiligungen können nicht mehr gestrichen werden. Sorgfältige ProduktauswahlIn vielen Unternehmen wird der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bereits umgesetzt. Oft nehmen aber nur wenige Mitarbeiter teil, obwohl der Versorgungsbedarf riesig ist. Vielen ist das Thema einfach zu kompliziert. Die typische Reaktion sei: “Ich versteh das nicht, deswegen mach ich das nicht”, beobachtet Stubben. Der Experte sieht erhebliche Vorteile bei dieser Art von Vorsorge. “Auch der Arbeitgeber kann knapp 20 % Anteil zur Sozialversicherung einsparen und damit zum Beispiel bAV-Zuschüsse für Arbeitnehmer finanzieren oder die Kosten der bAV-Beratung bestreiten”, sagt Stubben. Für die Produktauswahl zeichnet zudem der Arbeitgeber verantwortlich. “Sorgfältige Anbieterauswahl ist das A und O”, sagt Peter Doetsch, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Mercer Deutschland. So müsste Rücksicht auf die Interessen des Arbeitnehmers genommen werden, sonst ist die Vereinbarung nicht verbindlich. Fachwissen zählt”Die praktische Umsetzung sollte über einen Makler erfolgen”, rät Stubben. Dieser verfügt meist nicht nur über das nötige Fachwissen, sondern haftet auch für seine Beratungsleistung. In kleinen und mittleren Unternehmen stehen Aufwand und Ertrag für Makler häufig jedoch in einem schlechten Verhältnis. Hier bietet zum Beispiel das BVW professionelle Hilfe zu überschaubaren Kosten an. Unternehmen können sich dort eine Online-Beratungsseite einrichten lassen, auf der auch Arbeitnehmer Informationen zum Versorgungswerk finden und die eigene Versorgungslücke berechnen können.