Betriebsrente wird zum Rechenexempel

2009 endet die Sozialversicherungsfreiheit - Bei hohen Einkommen rechnen sich Verträge weiterhin

Betriebsrente wird zum Rechenexempel

Von Elke Dolle-Helms Politik auf Schlingerkurs: Nachdem der Staat die Altersvorsorge über den Betrieb in mehreren Reformschritten nicht nur attraktiver, sondern bei Arbeitnehmern und ihren Chefs auch bekannter gemacht hatte, gesellen sich zu den Vorteilen des betrieblichen Sparens auch handfeste Nachteile. In vielen Fällen stellen sich die Betroffenen inzwischen sogar mit privaten Sparverträgen besser. Bessere RahmenbedingungenSeit der Riester-Reform 2002 haben sich die Rahmenbedingungen für Betriebsrenten kontinuierlich verbessert. So kann seitdem jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, verlangen, dass ein Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat die steuerliche Förderung nochmals verbessert. Die Beiträge, ganz gleich, ob sie vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung geleistet werden, sind grundsätzlich steuerfrei. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die alten Bundesländer in der gesetzlichen Rentenversicherung (2007: 63 000 Euro bzw. 5 250 Euro im Monat) können pro Jahr steuerfrei in eine Betriebsrente eingezahlt werden. Im Jahr 2007 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 2 520 Euro. Dieser Höchstbetrag steigt um weitere 1 800 Euro, wenn der Arbeitgeber die Versorgungszusage nach dem 31. Dezember 2004 abgegeben hat. Für 2007 beläuft sich der Maximalbeitrag also auf 4 320 Euro. Wer in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung einzahlt, muss auf den Jahresbetrag von höchstens 2 520 Euro bis Ende 2008 auch keine Sozialversicherungsabgaben leisten. Dabei spart auch der Arbeitgeber. Der Aufstockungsbetrag in Höhe von 1 800 Euro ist allerdings in jedem Fall sozialversicherungspflichtig. Von 2009 an wird die Sozialversicherungsfreiheit gestrichen, die Betriebsrente verteuert sich damit spürbar. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen dann auf die Vorsorgebeiträge rund 20 % an die gesetzliche Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung abführen. Die meisten Arbeitnehmer werden zusätzlich im Alter kräftig zur Kasse gebeten. Seit 2004 zahlen sie auf ihre Betriebsrenten den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dies gilt auch für Direktversicherungen, die in einer Summe ausgezahlt werden. Allein durch diese neue Belastung sind die Auszahlungen von Direktversicherungen um rund 13 % geschrumpft. Doppelte BeiträgeVon 2009 an verlangen die Krankenkassen also doppelte Beiträge auf Betriebsrenten: auf die Sparbeiträge und auf die späteren Auszahlungen. Außen vor sind allein gut verdienende Angestellte mit einer privaten Krankenversicherung. Sie bleiben in jedem Fall von den Beiträgen der Krankenkassen verschont. Teurer wird das betriebliche Sparen vor allem für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Denn die Sozialabgaben treffen Arbeitnehmer besonders hart, deren Löhne und Gehälter unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und die Pflege- beziehungsweise die Rentenversicherung liegen. Ein Arbeitnehmer, der beispielsweise 40 000 Euro brutto im Jahr verdient und davon 1 020 Euro in eine Betriebsrente einzahlt, muss dafür ab 2009 rund 200 Euro mehr aufbringen. So viel machen die neuen Sozialabgaben aus. Sein Vorgesetzter, der mit einem Bruttoeinkommen von 70 000 Euro weit über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann wie bisher sozialversicherungsfrei einzahlen. Vorteile bleibenTrotz einschneidender Verschlechterungen bietet die Betriebsrente nach wie vor Vorteile. Steuerfrei bleibt das Sparen über den Betrieb auch nach 2008. Im Gegenzug müssen die Auszahlungen im Alter voll versteuert werden. Zugreifen lohnt sich weiterhin für gut verdienende Angestellte und für alle Arbeitnehmer, deren Chefs etwas dazubezahlen. Betriebsrenten locken nicht nur mit steuerfreien Einzahlungen, sondern auch mit Kostenvorteilen. Die Sparverträge werden meist als Gruppenangebote vereinbart, deren Verwaltungs- und Vertriebskosten niedriger sind als die von Einzelverträgen. Wer um seinen Arbeitsplatz bangen muss, ist außerdem mit der betrieblichen Altersversorgung auf der sicheren Seite. Anders als private Vorsorgeverträge müssen Betriebsrenten im Falle von Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden. Das Vorsorgekapital bleibt in voller Höhe erhalten. Arbeitnehmer mit kleineren Einkommen, deren Arbeitgeber keine Zuschüsse zur Altersvorsorge zahlen, sollten sich künftig vor dem Abschluss einer Betriebsrente besonders gut beraten lassen. Für Familien mit Kindern können private Riester-Verträge die sinnvollere Vorsorge sein. Auch diese Verträge sind “Hartz-IV-fest”. Wer bereits in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse einzahlt, hat kaum Alternativen. Eine Kündigung ist in der Regel mit Verlusten verbunden und wenig empfehlenswert. Viele künftige Betriebsrentner, die zumindest den Zugriff der Krankenkasse auf die Auszahlung des Vorsorgekapitals vermeiden wollen, denken jetzt darüber nach, ihren Vertrag als privaten Versicherungsvertrag weiterzuführen. Vor allem bei bereits lang laufenden Verträgen bringt die Umstellung jedoch meist nichts. Gerichtsurteile haben bestätigt, dass die Krankenkassen ihre Beiträge in jedem Fall auf den Teil der Auszahlungen erheben dürfen, der betrieblich angespart wurde. Beiträge aus NettogehaltZu bedenken ist auch, dass die Beiträge für die private Vorsorge aus dem Nettoeinkommen aufgebracht werden müssen. Steuervorteile winken dafür wiederum im Rentenalter. Private Rentenversicherungen müssen nur mit einem geringen Ertragsanteil versteuert werden. Wer sich sein Vorsorgekapital auf einen Schlag auszahlen lässt, versteuert nur die Hälfte der Zinsen, wenn die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und die Auszahlung jenseits des 60. Lebensjahres liegt. Ob sich die “Privatisierung” einer Betriebsrente lohnt, hängt also letztlich auch vom Steuersatz im Alter ab. Wer einen hohen Steuersatz erwartet, steht sich womöglich mit einem privaten Vorsorgevertrag besser. In der Regel zahlen Rentner jedoch weit weniger Steuern als Berufstätige. Dies wiederum spricht für das steuerfreie Sparen in einen betrieblichen Vorsorgevertrag.