ASSET MANAGEMENT

Branche hofft auf Änderungen bei Steuerentwurf

Börsen-Zeitung, 22.1.2013 jur Frankfurt - Die Investmentbranche stemmt sich gegen die geplante Änderung des Investmentsteuergesetzes im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie für alternative Manager (AIFM). "Wir erwarten für den...

Branche hofft auf Änderungen bei Steuerentwurf

jur Frankfurt – Die Investmentbranche stemmt sich gegen die geplante Änderung des Investmentsteuergesetzes im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinie für alternative Manager (AIFM). “Wir erwarten für den Regierungsentwurf, der Ende Januar beschlossen werden soll, punktuelle Änderungen”, gibt sich Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments ( BAI), im Gespräch mit der Börsen-Zeitung zuversichtlich. Die konzeptionelle Diskussion werde aber auf politischer Ebene noch fortgesetzt werden müssen, mahnt er an.Auch Hans Volckens, Chief Financial Officer (CFO) bei IVG Immobilien und Vorsitzender des Steuerausschusses beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), hofft auf eine Anpassung des Anfang Dezember veröffentlichten Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums, der eine “Strangulierung von Teilen der Branche” mit sich bringen würde. “Augenscheinlich wird der Entwurf derzeit mit einer erstaunlichen Geschwindigkeit überarbeitet”, sagt Volckens und zieht Parallelen zum Referentenentwurf für ein Kapitalanlagegesetzbuch, der zwischen Juli und Oktober vergangenen Jahres in Teilen nahezu vollständig neu gefasst wurde. So wurde beispielsweise das zuerst geplante vollständige Verbot neuer offener Immobilienfonds wieder gestrichen. Grundsätzlich kritisiert Volckens, dass im Vorfeld zu beiden Entwürfen keinerlei Konsultationen stattgefunden hätten. “Ein veröffentlichter Entwurf ruft am Kapitalmarkt gleich Reaktionen hervor”, sagt der CFO, der dafür plädiert, lieber zuvor mit Marktteilnehmern, aber auch Verbraucherschützern den Kontakt zu suchen.Konkret erwarten beide Experten, dass die im Referentenentwurf enthaltenen Vorgaben für die Besteuerung von Kapital-Investitionsgesellschaften – darunter fallen etwa Private-Equity-Fonds, aber auch neu aufgelegte Immobilien-Spezialfonds, die bestimmte Kriterien nicht einhalten -, gelockert werden. Derzeit sieht der Entwurf u. a. eine Pauschalbesteuerung in Höhe von mindestens 6 % des Rücknahmepreises vom 31.12. eines jeden Jahres vor, selbst wenn sich der Anteilswert übers Jahr gesehen nur verringert hat. Bereits im jetzigen Investmentsteuergesetz besteht für Investmentfonds die Möglichkeit einer Strafsteuer, diese kann jedoch von den Gesellschaften durch die Einhaltung von Transparenzvorgaben vermieden werden. Das sieht der neue Entwurf jedoch nicht vor.