Immobilien

Branche hofft auf Nachbesserungen bei den Koalitionsplänen

Branchenverband ZIA vermisst Konkretes zu Reits - Zinsschranke bleibt auch nach geplanten Reformen ein Investitionshemmnis

Branche hofft auf Nachbesserungen bei den Koalitionsplänen

Von Thomas List, Frankfurt Als “Schritt in die richtige Richtung” hat der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP begrüßt. “Wichtige Themen der Immobilienwirtschaft haben Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden”, heißt es in einer Stellungnahme. Allerdings vermisst die Interessenvertretung der Immobilienwirtschaft klare Formulierungen zu Themen wie Real Estate Investment Trusts (Reits) und fordert Nachbesserungen.Auch der IVD Bundesverband, im Wesentlichen die Interessenvertretung der Immobilienmakler, fällt ein insgesamt positives Urteil über den Koalitionsvertrag. “Trotz einzelner kritischer Aspekte deuten sich grundsätzlich verlässlichere Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft an”, sagt IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. Wohnungen berücksichtigenAuf breite Kritik in der Branche stößt, dass es keine konkreten Änderungspläne bei Reits gibt. So hat es eine diskutierte Öffnung zu Wohnbestandsimmobilien doch nicht in den Vertrag geschafft. Der ZIA dringt in seiner Stellungnahme darauf, diesen lang gehegten Wunsch der Branche doch noch in Gesetzesform zu gießen. “Wohnimmobilien würden den deutschen Reits Impulse geben”, sagte Christian Schulz-Wulkow, Partner bei Ernst & Young Real Estate, der Börsen-Zeitung. “Außerdem passen Wohnungen aufgrund ihres stabilen Cash-flow gut zu Reits.”Zur Förderung des daniederliegenden Wohnungsbaus hätte sich Schulz-Wulkow die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten selbst genutzter Wohnungen und degressive Abschreibungsmöglichkeiten gewünscht.Bei der Zinsschranke wird insbesondere die dauerhafte Anhebung der Freigrenze auf 3 Mill. Euro begrüßt – bisher war diese Maßnahme befristet. Für Karl Hamberger, Partner der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, reicht das Maßnahmenpaket aber nicht aus, um nachhaltige und ausreichende Wachstumsimpulse in die Wirtschaft zu geben. Er regt im Gespräch mit dieser Zeitung an, über weitere Punkte nachzudenken. Dazu gehört die Ausgestaltung der 3 Mill. Euro als Freibetrag und nicht wie bisher als Freigrenze. Für Beträge innerhalb eines Freibetrags sind keine Steuern zu bezahlen. Falls die Berechnungsgrundlage aber höher als der Freibetrag ist, so wird die Steuer nur noch von jenem Betrag errechnet, der den Freibetrag übersteigt. Bei einer Freigrenze ist hingegen selbst bei einer Überschreitung von nur 1 Euro die Steuer auf den gesamten Betrag zu entrichten. “Mit einem Freibetrag könnten Härtefälle vermieden und die Planbarkeit für die Unternehmensleitung und Banken erhöht werden”, sagt Hamberger.Außerdem plädiert Hamberger für eine bessere Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben für Zinsen (statt maximal 30 % des steuerlichen Ebitda wie bisher zukünftig 40 %). Darüber hinaus schlägt der Steuerexperte vor, den weltweiten 10 %-Test für die Anwendbarkeit der Escape-Klausel abzuschaffen oder eine “Bagatellregel” einzuführen. “Durch eine solche Regel könnten auch absolute Beträge berücksichtigt und somit eine Disqualifizierung von der Escape-Klausel durch Kleinstdarlehen im internationalen Konzernumfeld vermieden werden.”Schließlich könnten auch Teilwertabschreibungen auf Wirtschaftsgüter für Zwecke der Zinsschranke neutralisiert werden, um zu vermeiden, dass der durch die Abwertungen ohnehin geschwächten Eigenkapitalausstattung des betroffenen Betriebs durch reduzierten Schuldzinsenabzug und damit höhere Steuerlasten zusätzliches Eigenkapital entzogen wird.Eine Möglichkeit wäre der optionale Wechsel für Zwecke der Zinsschranke zum althergebrachten handelsrechtlichen “fortgeführten Anschaffungskosten-/Herstellkosten-Prinzip”, an den der Steuerpflichtige dann auch für eine bestimmte Anzahl von Wirtschaftsjahren gebunden ist. “Allerdings wäre dies nicht aufkommensneutral”, sagte Hamberger mit Blick auf die Lage des Bundeshaushalts. Konkrete Aussagen fehlenDer Zentrale Immobilien Ausschuss vermisst in dem Koalitionsvertrag konkrete Aussagen zur Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden. Bisher heißt es nur, dass “klima- und umweltfreundliche Sanierungen zu dulden sind und nicht zur Mietminderung berechtigen”. Der ZIA begrüßt dies zwar, hält aber darüber hinaus steuerliche Anreize für dringend erforderlich.Als ein nettes Zubrot, aber nicht investitionsentscheidend gilt der verminderte Mehrwertsteuersatz bei Hotels und Gaststätten. Nach Einschätzung von Marc Thiel, Vorstandsvorsitzender des auch im Hotelbereich tätigen Investors Euro Ejendomme, dürfte das “den einen oder anderen Hotelier zu Renovierungen animieren, aber kaum neue Investoren anlocken”.