ASSET MANAGEMENT

Das neue Investmentrecht sorgt für Aufbruchstimmung

Anwalt: Neue Anbieter drängen in den Fondsmarkt

Das neue Investmentrecht sorgt für Aufbruchstimmung

Von Silke Stoltenberg, FrankfurtDer deutsche Fondsmarkt befindet sich durch das seit Juli geltende, komplett neue Investmentrecht in Aufbruchstimmung, und der Wettbewerb für die bestehenden Asset Manager wird wachsen. Diese Ansichten vertritt Mario Leißner, Managing Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei King & Spalding in Frankfurt. Er ist spezialisiert auf die Asset-Management-Branche, insbesondere auf Immobilienfondsgesellschaften. “Es denken derzeit viele Adressen über eine Lizenz als Kapitalverwaltungsgesellschaft nach, die wegen ihres Asset-Management-Blicks niemand auf dem Radar gehabt hätte”, berichtet Leißner der Börsen-Zeitung. Daher glaubt er nicht, dass der Markt in Deutschland schrumpfen wird, wie vielfach prognostiziert, sondern vielmehr weiter wachsen wird.Derzeit dächten etwa Finanzierungsvermittler, die bei der Darlehensnahme oder -vergabe beraten und zum Beispiel eng mit kommunalen Wohnungsunternehmen zusammenarbeiten, über die Beantragung einer Lizenz für die Fondsauflage bei der Finanzaufsicht BaFin nach. Durch das neue Investmentrecht, das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), müssen derzeit die deutschen Asset-Management-Gesellschaften neue Lizenzen als Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) beantragen, sofern sie ihre Tätigkeit als Kapitalanlagegesellschaften (KAG) nach altem Recht fortsetzen wollen. “Durch das KAGB wurden die Uhren für die Fondsbranche scheinbar auf null zurückgedreht”, meint Leißner. Und offenbar inspiriert es artverwandte Anbieter, sich nun mit einer Lizenz auszustatten. Bislang unverdächtigAuch Immobilienmaklerhäuser dächten derzeit darüber nach, ob sie nicht auch Fonds auflegen oder vermarkten sollten. Ebenso seien derzeit Immobiliengesellschaften in Versuchung. “Viele, die bislang als völlig unverdächtig im Fondsgeschäft galten, sehen nun das KAGB als eine große Chance, neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.”Der 42-Jährige sieht damit das KAGB in einem völlig anderen Licht als die Fondsbranche. Diese hat sich zwar mittlerweile mit dem neuen Grundgesetz für ihre Branche arrangiert, nachdem einige “Grausamkeiten” aus ihrer Sicht, wie das Verbot der Neuauflage von Immobilienfonds, doch nicht wie zunächst angedroht ins neue Recht geschrieben worden sind. Doch über die neuen Anforderungen, insbesondere bei Fondszulassungen und Lizenzen, stöhnt die Branche derzeit wegen des hohen (Papier-)Aufwands.”Allerdings werden einige, die derzeit mit einer KVG-Erlaubnis liebäugeln, auch wieder von diesen Plänen Abstand nehmen, wenn ihnen die hohen Anforderungen durch das KAGB sowie der Aufwand für Struktur und Geschäftsplan klar werden”, meint Leißner. Der Jurist begleitet derzeit neue und etablierte Anbieter offener und geschlossener Fonds bei KVG-Erlaubnisverfahren.Derzeit müssen sich vor allem die Anbieter geschlossener Fonds durch das neue Gesetz umstellen, weil sie nun wie die Anbieter offener Fonds unter die Kontrolle der Finanzaufsicht kommen. Für eine KVG-Erlaubnis brauchen sie aber Geschäftsführer, die von der BaFin als geeignet akzeptiert werden. “Wir verhandeln mit der Aufsicht darüber, einen größeren Personenkreis für geschäftsleitererlaubnisfähig zu halten, denn es gibt nicht genügend Personen mit u.a. Prokura und Personalverantwortung, um alle nötigen Geschäftsführerposten bei den KVG abzudecken.” Leißner, der seit 17 Jahren im Geschäft ist, rät derzeit allen Fondsgesellschaften, die Chancen durch das neue Recht zu nutzen, solange es noch nicht von der Aufsicht ausgelegt ist. Es gebe Chancen, größere Freiräume bei Finanzierungs-, Belastungs- und Anlagegrenzen als unter dem alten Investmentrecht zu bekommen.