Finanzen persönlich - Hilfe von der ZAV

Der legale Weg

Börsen-Zeitung, 27.3.2009 Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um eine Haushhilfe, die von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vermittelt wird, sind: Im Haushalt lebt jemand, der mindestens mit Pflegestufe 1 eingestuft wurde. Der...

Der legale Weg

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung um eine Haushhilfe, die von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vermittelt wird, sind: Im Haushalt lebt jemand, der mindestens mit Pflegestufe 1 eingestuft wurde.Der Arbeitgeber gewährt der Haushaltshilfe eine angemessene Unterkunft (eigenes Zimmer).Die Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 38,5 Stunden in der Woche. Mehrarbeit muss bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Insgesamt darf die Hilfe nicht länger als drei Jahre beschäftigt werden.Es wird der voller Sozialversicherungsbeitrag fällig, auch für die gesetzliche Unfallversicherung.Es dürfen keinerlei pflegerische Arbeiten verrichtet werden. Kontakt: ZAV, Tel.: 0228-7131414; E-Mail: Bonn-ZAV.Haushaltshilfen@arbeitsagentur.de