ASSET MANAGEMENT - GASTBEITRAG

Die AIFM-Umsetzung wird langsam rund

Börsen-Zeitung, 11.12.2012 Das Thema AIFM hält seit nunmehr fast einem halben Jahr die deutsche Fondsbranche in Atem. Groß war die Aufregung im Spätsommer 2012, nachdem der Diskussionsentwurf eines neuen Kapitalanlagegesetzbuchs veröffentlicht...

Die AIFM-Umsetzung wird langsam rund

Das Thema AIFM hält seit nunmehr fast einem halben Jahr die deutsche Fondsbranche in Atem. Groß war die Aufregung im Spätsommer 2012, nachdem der Diskussionsentwurf eines neuen Kapitalanlagegesetzbuchs veröffentlicht worden war. Seither befindet sich die bisher nichtregulierte Fondsbranche in Agonie, und die regulierte Fondsbranche reagierte mit der Vorbereitung von Fondsgründungen auf Vorrat, um für die Zeit nach dem angekündigten Tod des Produkts “Immobiliensondervermögen” entsprechend gerüstet zu sein.Der Entwurf versucht, den Bereich der Kapitalanlagen in einem umfassenden Gesetzeswerk komplett neu zu regeln. Angesichts der übermäßigen Regulierungswut jenseits ihrer östlichen Staatsgrenzen freute sich die Luxemburger Fondsbranche mit Blick auf ihre künftigen Geschäftsaussichten.Zum Glück für den Finanzplatz Deutschland ließen sich die Verfasser des Diskussionsentwurfs von der Kritik aus der Wirtschaft beeindrucken und haben – dem Vernehmen nach – das Kapitalanlagegesetzbuch an den wesentlichen Stellen verbessert. Der seit November 2012 im Internet kursierende überarbeitete Entwurf des Kapitalanlagegesetzbuchs soll nunmehr die Fortexistenz des Immobiliensondervermögens vorsehen und die größten regulatorischen Hemmnisse für die Neuauflage von geschlossenen Fondsstrukturen beseitigen. Steuerliche SituationSeit Beginn der Diskussion im Spätsommer war die künftige steuerliche Situation der Fonds vollkommen unklar, denn gesetzestechnisch soll das Investmentgesetz aufgehoben werden. Dies ist jedoch bisher die Grundlage für die gesamte Fondsbesteuerung in Deutschland. Seit vergangener Woche ist jedoch auch in dieser Hinsicht Klarheit eingetreten, denn das Bundesministerium für Finanzen hat den Verbänden den Entwurf eines Steueranpassungsgesetzes zugeleitet, in dem das bestehende investmentsteuerliche Regelwerk im Hinblick auf die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs modifiziert wird.Anders als in dem im Sommer veröffentlichen Diskussionsentwurf zum Kapitalanlagegesetzbuch wird im Investmentsteuerrecht das “Rad nicht neu erfunden”, sondern die inzwischen eingespielten Prinzipien der bisherigen transparenten Fondsbesteuerung übernommen und auf die künftig regulatorisch zulässigen Produkte übertragen. Hierbei handelt es sich um Wertpapierfonds, Immobilienfonds, Investmentaktiengesellschaften sowie Investmentkommanditgesellschaften. Die Investmentaktiengesellschaft und die Investmentkommanditgesellschaft sollen aber insoweit nur nach den neuen investmentsteuerlichen Regelungen besteuert werden, als bei ihnen das Recht zur Rückgabe von Anteilen besteht, sie also mit veränderlichem Kapital ausgestattet sind. Voraussetzung RückgabeLiegt diese Voraussetzung nicht vor, werden diese Gesellschaften nach den bisherigen Prinzipien besteuert, d. h., die Investment-Aktiengesellschaft unterliegt der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer, die Investment-Kommanditgesellschaft auf ihrer Ebene der Gewerbesteuer, auf der Ebene der Investoren der Körperschaftssteuer bzw. Einkommensteuer. Darüber hinaus unterliegen Fondsalternativen dann der normalen Besteuerung, wenn sie zwingende Strukturmerkmale des Investmentsteuerrechts nicht mehr erfüllen. Wesentlich ist insoweit die passive Kapitalanlage unter Einsatz von maximal 30 % Fremdkapital nach dem Grundsatz der Risikomischung. Beruhigt in die PauseEs bleibt unerfindlich, warum die Verfasser des Kapitalanlagegesetzbuchs nicht einen ähnlich konstruktiven Ansatz gewählt haben, wie die Verfasser der steuerrechtlichen Neuregelungen. Denn das Kapitalanlagegesetzbuch kopiert in wesentlichen Teilen das bereits bestehen Investmentrecht. Es hätte ggf. insoweit lediglich einer Modifikation des Investmentgesetzes bedurft.Sei es drum. Es hat den Anschein, dass die Kapitalanlagebranche in diesem Jahr halbwegs beruhigt in die Weihnachtspause gehen kann, ohne sich über die Feiertage mit den Auswirkungen von möglichen Systemänderungen im Bereich des Kapitalanlagerechts beschäftigen zu müssen. Es bleibt zu hoffen, dass das auch in Wahljahr 2013 so bleibt und die angelaufenen Gesetzgebungsverfahren noch in der ersten Jahreshälfte von 2013 einen ruhigen Abschluss finden. Bekanntlich muss das Kapitalanlagegesetzbuch spätestens zum 22. Juli 2013 in Kraft treten, um den EU-rechtlichen Vorschriften Rechnung zu tragen.