Finanzen persönlich

Energiefonds auf dem Vormarsch

Ökologische, aber auch wirtschaftliche Vorteile

Energiefonds auf dem Vormarsch

Von Michael A. Müller und Christian Huschke *)Energiefonds werden bei deutschen Anlegern immer beliebter. Nach Angaben des VGV Verband Geschlossene Fonds e. V. verbuchten Energiefonds 2008 mit einem platzierten Eigenkapital von 220 Mill. Euro ein Plus von 71 % gegenüber dem Vorjahr (2007: 129 Mill. Euro). Damit setzen die Anleger auf eine anhaltende Nachfrage der Verbraucher nach Strom aus erneuerbaren Quellen. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch ist von 5,5 % im Jahr 1999 auf deutlich über 14 % im Jahr 2008 gestiegen.Für ein Investment in erneuerbare Energien sprechen nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Gesichtspunkte. Wirtschaftlich betrachtet ist die Investition in erneuerbare Energien eine vergleichsweise sicher kalkulierbare Geldanlage. So sind die Erlöse, welche die Stromversorger den Betreibern für eingespeisten Strom aus Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse vergüten, durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für die nächsten 20 Jahre garantiert.Ökologisch betrachtet tragen Anleger durch ihre Investitionen in erneuerbare Energien zum Umweltschutz bei. Die Ressourcen erneuerbarer Energien sind im Gegensatz zu den begrenzten Rohstoffvorräten unerschöpflich. Die aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Erdwärme generierbaren Energiemengen übertreffen den aktuellen Energiebedarf um ein Mehrfaches. Allein die Energie der Sonneneinstrahlung reicht aus, den Energiebedarf der Menschen über 10 000 Mal zu decken. Unternehmerisches RisikoAn dieser Entwicklung können sich Privatanleger durch Fondsinvestments beteiligen. Sie können darüber hinaus in ökologisch orientierte Unternehmen wie Anlagenbauer, Projektentwickler und Betreiber investieren. Bei diesen Unternehmen handelt es sich, wie bei den großen Elektrizitätsversorgern, üblicherweise um (börsennotierte) Aktiengesellschaften. Derartige Investments sind allerdings mit den bei Aktieninvestments üblichen unternehmerischen Risiken verbunden. Sie sind daher mit den hier betrachteten Investments in Energiefonds nicht vergleichbar.Es gibt eine Reihe von derzeit in der Platzierung befindlichen geschlossenen Fonds, welche in alternative Energien investieren. Bei diesen Fonds handelt es sich um Personengesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, an denen sich der Anleger als beschränkt haftender Gesellschafter (sog. Kommanditist) beteiligt. Die Laufzeit der Beteiligung orientiert sich überwiegend an dem Zeitraum, für den das EEG die Einspeisevergütungen für die verschiedenen Energiearten garantiert. Eine vorzeitige Veräußerung der Beteiligung ist regelmäßig nicht bzw. nur über den Zweitmarkt möglich.Anleger sollten bei der Fondsauswahl u. a. auf die Erfahrung und Qualität der Initiatoren und ihrer Partner, die Auswahl von Standort und Technik, auf ausreichende Sicherheitsabschläge bei der Kalkulation, regelmäßige und vollständige Tilgung der Kredite innerhalb der Anlagenlaufzeit und Ausschüttungen aus Einnahmen (statt Rücklagen) achten. Sichere GeldanlageDie Investition in erneuerbare Energien ist auch in Zeiten der Finanzkrise eine vergleichsweise sichere Geldanlage, weil die Einspeisevergütung 20 Jahre lang gesetzlich garantiert ist. Es bleibt aber eine unternehmerische Beteiligung. Risiken sind insbesondere das Wetter (z. B. Solar und Wind) sowie technische Risiken wie der Ausfall bzw. der Untergang/Zerstörung der Anlage, aber auch die Gefahr von Fehlbohrungen bei Erdwärmeprojekten.Die vergleichsweise geringen Risiken spiegeln sich auf der anderen Seite in den Renditeerwartungen wider. Die Investition in einen erneuerbaren Energiefonds verspricht gleichmäßige jährliche Ausschüttungen zwischen 6 und 12 % des eingesetzten Eigenkapitals. Allerdings sind keine Wertsteigerungen bzw. Gewinne aus der späteren Veräußerung der Anlage zu erwarten, da diese am Ende der Laufzeit regelmäßig keinen (wesentlichen) Restwert besitzt.Energiefonds bieten den Anlegern auch Steuervorteile. Die Energieanlagen werden über den relativ kurzen Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben (z. B. Windenergieanlagen über 16 Jahre). Durch die degressive Abschreibung entstehen in den Anfangsjahren Verluste, die der Anleger mit anderen Einkünften verrechnen und dadurch seine persönliche Steuerlast reduzieren kann. Steuerlich interessantAllerdings ist die Verlustverrechnung bei sog. Steuerstundungsmodellen mit mehr als 10 % Anfangsverlusten beschränkt. Vor Einführung dieser Beschränkung zum 11. November 2005 boten Beteiligungen an Energiefonds hohe steuerliche Vorteile. Neuere Fonds müssen nun ausschließlich durch Rendite überzeugen. Zwar entstehen durch die hohen Abschreibungen in den ersten Jahren keine Gewinne, doch die gesetzlich garantierten Einspeiseerlöse sichern regelmäßig Ausschüttungen. Die Ausschüttungen stellen steuerrechtlich Entnahmen, also Kapitalrückzahlungen dar; als solche unterliegen sie keiner Steuerpflicht. Im Ergebnis erzielen Investoren daher in den ersten Jahren der Investition steuerlich geschützte Cash-flows. Erst in späteren Jahren fallen aufgrund geringerer Abschreibung auch steuerlich Gewinne an. Es entsteht somit ein Steuerstundungseffekt, der zu einem Liquiditäts- und Zinsvorteil führt.Der Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung durch erneuerbare Energien ist eine originär gewerbliche Tätigkeit. Dadurch unterliegen die Einkünfte nicht nur der Einkommen-, sondern auch der Gewerbesteuer, und Veräußerungsgewinne sind auch nach einer Haltedauer von zehn Jahren steuerpflichtig.Die Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen ist in der Regel unproblematisch, da wesentliche Gewinne aus der Veräußerung der Anlage zumindest nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht zu erwarten sind. Theoretisch sollte auch die Gewerbesteuer die Steuerbelastung der Anleger nicht erhöhen, da die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Anleger angerechnet wird. Hier kann es aber zu Anrechnungsdefiziten kommen, da in der Verlustphase keine Einkommensteuer anfällt, auf die die Gewerbesteuer angerechnet werden kann.—-*) Dr. Michael A. Müller ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner, Dr. Christian Huschke ist Steuerberater im Bereich Investment Management & Real Estate von PricewaterhouseCoopers Berlin.