Asset Management

Entscheidende Veränderungen stehen an

Entwurf des BMF - Zweijährige Mindesthaltefrist - Kündigungsfristen zwischen sechs und 24 Monaten - Je kürzer die Kündigungsfrist, desto höher muss die Liquidität im Fonds sein - Verbesserung des Verfahrens zur geordneten Abwicklung, wenn die...

Entscheidende Veränderungen stehen an

Entwurf des BMF – Zweijährige Mindesthaltefrist – Kündigungsfristen zwischen sechs und 24 Monaten – Je kürzer die Kündigungsfrist, desto höher muss die Liquidität im Fonds sein – Verbesserung des Verfahrens zur geordneten Abwicklung, wenn die offenen Immobilienfonds die Liquidität nicht bereitstellen können Vorschlag des BVI – Kündigungsfrist von zwölf Monaten für institutionelle Anleger – Gesellschaft hat die Möglichkeit einer 90-tägigen Kündigungsfrist, wenn binnen 30 Tagen Rückgabe von mehr als 5 % des Fondsvermögens – Weitergehende Regelungen durch Vertragsbedingungen – Fortsetzung von Auszahlungsplänen