Immobilien

"Erst in der Praxis testen, dann kritisieren"

Alstria-CEO beurteilt Reit-Gesetz sehr positiv

"Erst in der Praxis testen, dann kritisieren"

tl Frankfurt – Trotz bestehender Probleme und noch offener rechtlicher Fragen plädierte Olivier Elamine, CEO der Alstria Office AG, auf dem 3. Immobilientag der Börsen-Zeitung dafür, jetzt zu handeln und einen Reit zu gründen. Christoph Vaupel von Linklaters machte auf einige rechtliche Fallstricke aufmerksam, die er aber in den meisten Fällen für lösbar hält. Sehr positiv äußerte sich Olivier Elamine, CEO der Alstria Office AG, über die Möglichkeiten des G-Reits. “Die Reit AG wird Investoren anziehen, die nicht in normale Immobilien-AGs investieren dürfen.” Die meist genannten Nachteile des G-Reit spielen für Alstria keine große Rolle. Die Beschränkung der Fremdfinanzierung auf maximal 55 % des unbeweglichen Vermögens relativierte Elamine mit Hinweis auf die durchschnittliche Fremdkapitalquote bei Reits weltweit von 28 %. “Im Übrigen hat ein hoher Fremdkapitalanteil in der steuerfreien Welt der Reits wenig Einfluss auf das Ergebnis.” Reits müssten Wertzuwächse aus der Immobilie selbst schaffen, nicht aber aus Handel. “Wir zahlen gerne hohe Dividenden und können uns gegebenenfalls gleichzeitig über eine Kapitalerhöhung neue Mittel besorgen”, sagte Elamine. “Für uns ist das vorliegende Reit-Gesetz ein Startpunkt. Wir wollen es erst in der Praxis testen und dann Kritik äußern.” Die Alstria Office AG ist seit 3. April an der Frankfurter Börse notiert und verfügt ausschließlich in Deutschland über 71 Büroimmobilien. Die Umwandlung in einen G-Reit wurde von der Hauptversammlung beschlossen und soll bis Ende 2007 erreicht werden.Christoph Vaupel von Linklaters hält das Reit-Gesetz hinsichtlich des Entstehens einer Reit AG an einigen Stellen für systematisch und dogmatisch verunglückt. So müssten nach dem Gesetzeswortlaut einige Voraussetzungen für die Erteilung des Reit-Status eigentlich schon vor Gründung des Reit vorliegen. Vaupel ist aber der Meinung, dass sich die meisten dieser Probleme in der Praxis lösen lassen, allerdings mit Ausnahme der Entschädigungsanforderung für Minderheitsaktionäre bei Verletzen der Free Float-Anforderung. Ob sich Vaupels Vorschlag, in der Reit-Satzung eine “0-Euro-Entschädigung” vorzusehen, in der Praxis verwirklichen lässt, wurde allerdings von einigen Teilnehmern des Immobilientages bezweifelt.