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EU-Regelung

Innerhalb der Europäischen Union (EU) dürfen Arbeitnehmer überall arbeiten. Allerdings ist ihre Betriebsrente beim Jobwechsel ins Ausland nicht geschützt. Der EU-Ministerrat konnte sich bisher nicht auf einen europaweit einheitlichen...

EU-Regelung

Innerhalb der Europäischen Union (EU) dürfen Arbeitnehmer überall arbeiten. Allerdings ist ihre Betriebsrente beim Jobwechsel ins Ausland nicht geschützt. Der EU-Ministerrat konnte sich bisher nicht auf einen europaweit einheitlichen Richtlinienvorschlag einigen. Überträgt ein Arbeitnehmer seine Betriebsrente ins Ausland, wird sie in der Regel versteuert. Dies gilt selbst, wenn der Arbeitnehmer innerhalb des gleichen Unternehmens ins Ausland wechselt und dort dauerhaft wohnt. Das macht die Übertragung auf den neuen Chef unattraktiv. Meist sinnvoller ist es, den Vertrag beim alten Arbeitgeber in Deutschland ruhen zu lassen.