Fondsbranche will in betrieblicher Altersvorsorge Fuß fassen
Von Julia Roebke, FalkensteinTotgesagte leben länger. Dieses Sprichwort scheint sich zumindest für den AS-Fonds zu bewahrheiten. 1998 vom Fondsverband BVI entwickelt, sollten die sogenannten Altersvorsorge-Sondervermögen, kurz AS-Fonds, ein Eckpfeiler der privaten Altersvorsorge in Deutschland werden. Die Regierung Kohl legte mit dem 3. Finanzmarktförderungs-Gesetz den Grundstein für diese Fondsklasse, die Branche begleitete die Einführung der Fonds mit einer eigens entwickelten Medienkampagne. Doch der erhoffte Erfolg blieb aus. Der AS-Fonds floppte, auch weil die damals zur Diskussion stehenden steuerlichen Anreize nicht geschaffen wurden.Jetzt feiert der AS-Fonds sein Comeback. Hessens Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) hat das Konzept aus der Versenkung geholt und wirbt für den Einsatz des Fonds, nun aber in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hintergrund ist der zum Teil noch sehr geringe Verbreitungsgrad der bAV gerade bei klein- und mittelständischen Betrieben (siehe Grafik). Posch setzt sich konkret für den AS-Fonds als sechsten Durchführungsweg ein und verspricht sich davon neben einer erhöhten Produktvielfalt und damit mehr Wettbewerb auf dem Markt der bAV auch eine Stärkung des Finanzplatzes Frankfurt. Arbeitgeber entscheidenBeiträge zur bAV können in Deutschland sowohl arbeitgeber- als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Seit Jahresbeginn 2002 hat zudem jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf bAV durch Entgeltumwandlung. Bei einer Entgeltumwandlung werden Teile des Gehalts in Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt. Der Höhe nach beläuft sich dies auf maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Entscheidung über die Art der Durchführung der bAV liegt aber beim Arbeitgeber.Derzeit existieren fünf anerkannte Durchführungswege, oft wird von Arbeitgebern auch ein Mix angeboten. Investmentfonds dürfen bisher nicht als eigener Durchführungsweg eingesetzt werden, doch die versicherungsnahen Durchführungswege gehören zu den großen institutionellen Anlegern in Spezialfonds. Dominierend am Markt ist die auch als unmittelbare Durchführung bezeichnete Direktzusage. Dabei übernimmt der Arbeitgeber selbst die Rolle des Versorgungsträgers. Es folgen Pensionskassen, Direktversicherungen, Unterstützungskassen und die Pensionsfonds. Grundprinzip dieser vier mittelbaren Durchführungswege ist ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versorgungsträger. Dreiecksbeziehung mit KAGEin solches Verhältnis ließe sich unproblematisch auch zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Kapitalanlagegesellschaft (KAG) herstellen, heißt es beim Fondsverband BVI. Dieser hat die alten Pläne zum AS-Fonds flugs wieder aus der Schublade gezogen, freut sich über die Initiative des Hessischen Wirtschaftsministeriums und hat Staatssekretär Steffen Saebisch vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gleich mal zum Vortrag auf der jährlichen Presseveranstaltung BVI-Dialog in Falkenstein eingeladen. “Wir haben insbesondere im Mittelstand nicht die Verbreitung der bAV, die wir uns wünschen”, erläutert Saebisch. Unter anderem wegen geringerer Verwaltungs- und Haftungskosten würden Arbeitgeber zudem die Direktversicherung und die Pensionskasse priorisieren. Bei diesen beiden Wegen fallen keine Beiträge zum Pensionssicherungsverein an. Diese Bevorzugung sei jedoch nicht unbedingt im Interesse aller Arbeitnehmer, da diese sich vor allem Sicherheit, Rentabilität der Anlage, Insolvenzschutz und auch die Portabilität bei Arbeitsplatzwechsel wünschen.Vor diesem Hintergrund hat das hessische Ministerium die Konstruktion des AS-Fonds “optimiert” und bei der letzten Wirtschaftsministerkonferenz zur Diskussion gestellt. “Es ist für uns ein sehr wichtiges Projekt”, betont Saebisch. Wesentliche Konstruktionsfehler der derzeitigen Situation könnten ausgeräumt werden.Konkret hat sich das Ministerium folgendes überlegt: Der AS-Fonds, im Investmentgesetz bereits seit 1998 geregelt mit einer Mindestlaufzeit des Sparplans von 18 Jahren, einem Immobilienanteil am Fondsvermögen von maximal 30 % sowie einem Aktienanteil von höchstens 75 % und mindestens 21 %, soll mit einer zusätzlichen Anforderung “optimiert” werden: Für die bAV-Variante soll es eine obligatorische Umschichtung von Aktien in Rentenpapiere gegen Ende der Ansparphase geben. Politische Grenzen”Die Einhaltung der Ober- bzw. Untergrenzen von Aktien führt quasi automatisch zu sinnvollen Anlagestrategien”, so Saebisch, der jedoch einräumt, dass die Begrenzung des Aktienanteils auf 75 % auch der politischen Durchsetzbarkeit geschuldet sei. Für Arbeitnehmer hebt er die uneingeschränkte Portabilität des auf diese Weise angelegten Altersvorsorgekapitals hervor. Für Arbeitgeber sei zudem interessant, dass nach diesem Modell keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein zu entrichten seien. Gesamtwirtschaftlich würden sich auch Vorteile durch eine größere Produktvielfalt ergeben.Auch hätte man, sollte dieses Modell Realität werden, nicht mehr die derzeitige Privilegierung der privaten gegenüber der betrieblichen Altersvorsorgen in dem Sinne, dass bei ersterer das direkte Investment in Fonds möglich ist. “Hessen wird diese Maßnahme weiter auf Bundesebene voran bringen”, so Saebisch. Derzeit wird der Vorschlag durch die Bundesregierung und die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder geprüft und auf der Wirtschaftsministerkonferenz im Dezember weiter diskutiert. Gegebenenfalls hält Saebisch auch eine Bundesrats-Initiative für denkbar.”Wir schließen uns diesem Konzept inhaltlich voll an”, betont BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. “Es gibt in der bAV in Deutschland einen erheblichen Bedarf an einem Instrument mit niedrigem administrativem Aufwand.” Die Direktfondsrente, von der Politik auch als AS-Investmentrente bezeichnet, biete dem Vorteil der langfristigen Fondsanlage bei gleichzeitig hohem Sicherheitsniveau. Das Konzept sieht vor, dass die Summe der eingezahlten Beiträge garantiert wird.Großes Potential sieht Seip vor allem bei den vielen Millionen Beschäftigten in den kleinen und mittelständischen Betrieben. “Bei den großen Unternehmen werden wir aber wohl nicht landen können.” Insgesamt sei man zuversichtlich, ähnlich wie bei der privaten Altersvorsorge mit Riester, über mehrere Jahre einen Marktanteil von 25 % der Arbeitnehmerschaft erreichen zu können.