Finanzen persönlich

Gegen Aufschlag jederzeit aussteigen

Mehr Flexibilität in der Baufinanzierung

Gegen Aufschlag jederzeit aussteigen

Von Marc Lehmann Eigentlich lassen Banken ihre Kunden nur ungerne schnell wieder laufen. Bei neuen Angeboten für die Baufinanzierung versprechen die Geldhäuser aber genau das: Wer etwas mehr Zins zahlt, erkauft sich das Recht, jederzeit aus dem Kreditvertrag aussteigen zu können – ohne jegliche Entschädigung. Aber lohnt sich das?Eine Baufinanzierung wird meist über zehn Jahre abgeschlossen. In dieser Zeit garantiert die Bank dem Kunden einen gleichbleibenden Zins und damit gleichbleibende Raten. Der Kunde wiederum soll im Gegenzug die gleiche Zeit lang die vereinbarten Zinsen und die Tilgung zahlen. Wer bislang als Kunde vorher kündigt, etwa weil er das Haus verkauft, bekommt eine dicke Rechnung: die Vorfälligkeitsentschädigung. Damit lässt sich die Bank bezahlen, dass sie auf sicher geglaubte Zinseinnahmen verzichtet.Bei Hypothekendarlehen mit flexibler Rückzahlung soll das nicht mehr passieren. Der Kunde zahlt einen Aufschlag auf den regulären Zinssatz der Bank und darf mehr oder weniger nach freier Wahl den Vertrag vorzeitig beenden oder in beliebiger Höhe Sondertilgungen leisten, und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Je nach Anbieter beträgt der Aufschlag etwa 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte. Dabei ist auf mögliche Beschränkungen zu achten, etwa ein Ausstiegsverbot in den ersten beiden Jahren.Die Mehrbelastung ist nicht aber zu unterschätzen. Läuft ein solcher Kredit über zehn Jahre ohne vorzeitige Rückzahlung, kostet die Flexibilität einiges. Angenommen, die Kreditsumme beläuft sich auf 100 000 Euro und der Kreditzins statt 4,7 auf 5 % – dann hat der Kreditnehmer bei einer anfänglichen Tilgung von 1 % für seine Flexibilität am Ende der Zinsfestschreibung rund 3 000 Euro mehr bezahlt. In zwei Fällen könnte sich das aber lohnen.Der Kreditnehmer könnte von einer solchen Vereinbarung profitieren, wenn die Zinsen sinken. Sollten in beispielsweise fünf Jahren die Kreditzinsen einen Rutsch nach unten gemacht haben, könnte der Kreditnehmer problemlos kündigen und einen günstigeren Vertrag abschließen. Allerdings sieht es derzeit nicht danach aus. Sinkende Zinsen wären am ehesten dann zu erwarten, wenn sich die Konjunktur eintrübt und die Zentralbank die Leitzinsen runterfährt, um die Investitionen zu fördern. Sinnvoll bei GeldeingängenAuch wenn der Kreditnehmer Geldeingänge erwartet, ist eine vorzeitige Rückzahlung sinnvoll. Wer damit rechnet, etwa durch eine Erbschaft in den nächsten Jahren eine größere Summe Geld zu bekommen, könnte einen Vorteil mit den Flexibel-Krediten vor allem in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit erzielen. “Im achten oder neunten Jahr nutzt die schnelle Kündigung nur noch wenig”, sagt der Düsseldorfer Finanzplaner Ralf Nomrosky. “Denn bis dahin hat der Kunde schon den höheren Zins gezahlt. Die Ersparnis für die Restlaufzeit fällt nur gering aus.”Günstiger ist es, wenn das Kündigungsrecht nur in bestimmten Fällen gelten soll, etwa bei einem Immobilienverkauf wegen Umzuges in eine andere Stadt. Bei dieser eingeschränkten Flexibilität sind meist nur 0,1 % oder aber eine Pauschale von einigen 100 Euro zu zahlen. Hausverkauf gilt immer Bei einem Hausverkauf hat der Kunde in jedem Fall die Möglichkeit, gegen Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig auszusteigen. Bei solchen Offerten hängt es dann vom Einzelfall ab: Wer es für wahrscheinlich hält, in den nächsten Jahren wegen der Karriere wechseln zu müssen, sollte sich eher dafür entscheiden als jemand, der an seinem Wohnsitz in jedem Fall festhalten möchte.