Immobilien

Gesetzesnovellen lasten auf Immobilienbranche

Verband IVD kritisiert Erbschaftsteuerreform

Gesetzesnovellen lasten auf Immobilienbranche

cru Düsseldorf – Zahlreiche veränderte Gesetze bringen im neuen Jahr teilweise starke Belastungen für die Immobilienwirtschaft mit sich. Der Immobilienverband IVD kritisiert unter anderem die Nachteile für Immobilieneigentümer bei der Erbschaftsteuerreform. Der Immobiliendienstleister Jones Lang LaSalle warnt zudem vor verschlechterten Investitionsbedingungen durch die Gewerbesteuerreform und die Zinsschranke. Nach Ansicht des IVD, der rund 6 000 Mitglieder vertritt, gehören Immobilienunternehmen zu den “klaren Verlierern” der Erbschaftsteuerreform. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verschonung von 85 % des Betriebsvermögens im Erbfall gelte nur, wenn der Anteil des Verwaltungsvermögens die Grenze von 50 % nicht übersteige. Da vermietete Immobilien dem Verwaltungsvermögen zugerechnet würden, erhielten die meisten Immobilienunternehmen nur eine Verschonung in Höhe von 10 %.Bei der Riester-Förderung moniert der Verband, dass nur selbstgenutzte Wohnimmobilien einbezogen werden. Unverständlich sei, warum nicht auch vermietete Immobilien gefördert werden sollten. Zudem müsse das Eigenheim mindestens 20 Jahre gehalten werden, um die Förderung zu bekommen. Energieausweis treibt KostenSteigende Kosten für Hauseigentümer erwartet der IVD durch die etappenweise Verschärfung der Energieeinsparverordnung und die Energieausweispflicht für Häuser. Hausbesitzer müssten neuen Mietern ab Anfang Juli dieses Jahres einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Auch wer lediglich Interesse an einem Kaufvertrag habe, könne die Vorlage des Energieausweises verlangen. Benachteiligt sieht der IVD die Immobilienbranche auch durch die Unternehmenssteuerreform. Die Branche werde deutlich stärker getroffen als andere Wirtschaftszweige. Der Grund dafür sei, dass Immobilienunternehmen vergleichsweise höhere Fremdkapitalquoten auswiesen, womit die steuerlichen Auswirkungen der sogenannten Zinsschranke “verheerend” seien.Auch der Immobiliendienstleister Jones Lang LaSalle (JLL) erwartet im neuen Jahr Störpotenzial für die Branche durch die Zinsschranke, die Bestandteil der Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuersenkung sei. Die Zinsschranke könne dazu führen, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ihren betrieblichen Zinsaufwand steuerlich nicht mehr geltend machen könnten. Dies könne insbesondere bei bestimmten Immobilienfirmen mit oft hoher Fremdfinanzierung “Existenz bedrohende Ausmaße” annehmen. Ein weiterer Störfaktor ist laut JLL die Gewerbesteuerreform. So werde – ebenfalls als Gegenfinanzierung zur Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % seit Jahresbeginn – die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage um einen Teil der Mieten, Pachten und Zinsen erweitert. Je höher diese seien, desto stärker würden sie die Gewerbesteuerlast heraufschrauben und Steuerpflicht auslösen, selbst wenn die Gewinne dafür nicht ausreichten oder keine Gewinne erzielt würden.