Asset Management

Immobilienfonds auf wackeligen Beinen

Gesetz zur Vermeidung einer erneuten Krise steht noch aus - Aussetzung als " Pflicht für die Gesellschaften"

Immobilienfonds auf wackeligen Beinen

Von Silke Stoltenberg, FrankfurtDie ersten der im vergangenen Herbst eingefrorenen Immobilienfonds sind wieder geöffnet. Vor allem der jüngste kräftige Rückenwind an den Märkten half dabei, dass drei Anbieter die Anteilsrücknahme wieder aufnehmen konnten. Doch der rechtliche Rahmen, der zur Verhinderung einer weiteren Immobilienfondskrise geändert werden sollte, ist der alte. Insofern steht die Beruhigung der Lage durchaus auf tönernen Füßen.Von Seiten des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI ) wird darauf verwiesen, dass angesichts der Finanzkrise eine Gesetzesänderung für offene Immobilienfonds derzeit keine oberste Priorität habe. “Wir haben unser Konzept im Finanzministerium und den Parlamentariern vorgestellt und sind auf positive Resonanz gestoßen, allerdings war unser Vorhaben angesichts der anderen wichtigen Themen in der Finanzgesetzgebung vor der Bundestagswahl nicht mehr umsetzbar”, sagte ein BVI-Sprecher der Börsen-Zeitung.Das Grundproblem der offenen Immobilienfonds ist, dass ein illiquides Asset, das Betongold Immobilien, in eine für Anleger prinzipiell jederzeit liquide Anlageform verwandelt wird. Die Branche hatte sich daher angesichts der bereits zweiten Krise innerhalb nur weniger Jahre auf einen Maßnahmenkatalog verständigt (vgl. BZ vom 11. Februar). Änderung erst 2010Unter anderem sollte damit für neue institutionelle Anleger in Immobilien-Publikumsfonds eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwölf Monaten und die Möglichkeit einer vorübergehenden 90-tägigen Kündigungsfrist für alle Anleger bei Abflüssen in einer bestimmten Größenordnung eingeführt werden. “Wir rechnen damit, dass die neue Regierung unsere Vorlage in der ersten Jahreshälfte 2010 in ein Gesetz umsetzen wird”, so der BVI-Sprecher.Damit wollen die Fondsgesellschaften verhindern, dass es erneut einen Ansturm wie im Oktober 2008 gibt, der die Liquiditätsquoten einbrechen ließ und die Aussetzung der Anteilsrücknahme nach sich zog. Angesichts der Eskalation der Finanzkrise durch die Lehman-Pleite und der Garantie von Seiten der Regierung für die klassischen Spareinlagen hatten sich im Oktober die Investoren fluchtartig aus Fonds verabschiedet, nicht nur aus Immobilienprodukten. Zwölf offene Immobilienfonds wurden daraufhin eingefroren, von denen bislang nur der “Degi International”, der “Focus Nordic Cities” von Catella und jüngst der “SEB ImmoInvest” wieder ihre Pforten öffnen konnten. Branchenbeobachter erwarten, dass in Kürze auch der “Credit Suisse (CS) Euroreal”, der “Axa Immoselect” und der “KanAm Grundinvest” folgen. Um die Öffnung möglich zu machen, haben Anbieter Kreisen zufolge mehr Kredite aufgenommen und den Spielraum bei der Bewertung von Immobilien bis zum oberen Ende ausgenutzt.”Es ist bedauerlich, dass der geplante neue Rechtskatalog noch aussteht, allerdings würde er bei einer neuen Marktkrise auch nicht verhindern können, dass es wieder zu einer Aussetzungswelle kommt”, sagte Markus Hammer, Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PWC), der Börsen-Zeitung. Seiner Ansicht nach bedarf es schärferer Vorgaben für Immobilienfonds und einer grundlegenden Verhaltensänderung bei den Anbietern. Hammer hält die Unterteilung des Fondsvermögens in einen semiliquiden und einen flüssigen Teil für dringend geboten. Der semiliquide Teil von zum Beispiel 80 % müsse für alle Anleger eine zwölfmonatige Kündigungsfrist haben.”Außerdem muss das negative Image der Aussetzung der Anteilsrücknahme per Gesetzesänderung geändert werden, indem klar herausgearbeitet wird, dass dies zum Schutz der Anleger erfolgt und Pflicht für die Gesellschaften ist”, so Hammer. Derzeit gilt die Aussetzung der Anteilsrücknahme als Ultima Ratio. Es müsse zudem gesetzlich klar vorgegeben sein, dass die jederzeitige Anteilsrücknahme in einem offenen Immobilienfonds die Ausnahme und nicht die Regel ist. “Nur durch einen solchen Umdenkungsprozess beim Gesetzgeber und in der Branche lässt sich das Vermögen der Produkte bei der nächsten Krise schützen.”