ASSET MANAGEMENT - GASTBEITRAG

Kosten für das Reporting können durch zentrale Plattform reduziert werden

Börsen-Zeitung, 8.11.2011 Investitionen in Investmentvermögen (Fonds) durch institutionelle Anleger gewinnen zunehmend an Bedeutung. Obschon sie ursprünglich primär für private Anleger gedacht war, greifen zunehmend insbesondere auch Banken,...

Kosten für das Reporting können durch zentrale Plattform reduziert werden

Investitionen in Investmentvermögen (Fonds) durch institutionelle Anleger gewinnen zunehmend an Bedeutung. Obschon sie ursprünglich primär für private Anleger gedacht war, greifen zunehmend insbesondere auch Banken, Versicherer und Vermögensverwalter auf diese Investmentform zurück, die es ihnen u. a. gestattet, bestimmte Märkte auch mit einer vergleichsweise geringen Investitionssumme mit einem geringen Aufwand abzudecken. Damit einher geht allerdings die grundlegende Gefahr der Intransparenz, die auch zunehmend von den Investoren als solche wahrgenommen wird. Folglich sehen sich die Investmentgesellschaften mit erheblichen zusätzlichen Transparenzanforderungen konfrontiert.Diese Entwicklung wurde auch von den europäischen Aufsichtbehörden forciert, denn ein bestimmender Faktor in der Finanzmarktkrise 2007 bis 2009 war die fehlende Klarheit über die tatsächlichen Risikopositionen in den Büchern der Finanzdienstleister. Als Reaktion darauf wurden insbesondere die Transparenzanforderungen an die Kapitalanlagen von Banken und Versicherern verschärft. In Deutschland erfolgte die Umsetzung in nationales Aufsichtsrecht durch die Novellen der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) und der Anlageverordnung (AnlV).Das mit Wirkung zum 1.1.2011 novellierte Großkreditregime soll die Transparenz der Anlagen von Kreditinstituten und die Wahl eines möglichst risikosensitiven Ansatzes fördern. Bei Anlagen in Investmentvermögen hat der Investor zwei Möglichkeiten: Er nimmt eine Durchschau auf die Kreditnehmer in den Investmentvermögen (Transparenz) vor, wobei die Durchschau nicht auf direkte Anlagen in Fonds beschränkt ist, sondern sich auch auf Zielfonds in den Fonds erstreckt, oder er beschränkt seine Investitionen auf Fonds, die die sogenannte Granularitätsbedingung (kein Kreditnehmer macht mehr als 5 % im Investmentvermögen aus) erfüllen.Wird keine dieser Bedingungen erfüllt, dann führt die Intransparenz zu einer Anrechnung auf den unbekannten Schuldner als Sammelkreditnehmer für alle unidentifizierten Adressausfallrisiken des Kreditinstituts. Intransparenz ist für die meisten Investoren sowohl aus Risikogesichtspunkten inakzeptabel als auch aufgrund der schnelleren Erreichung von Meldegrenzen. Partial-Use-Ansätze (Teiltransparenz, Teilgranularität) sowie der praktisch wenig relevante Ansatz, die Adressausfallrisiken durch einen Mandatsansatz zu begrenzen, sind zwar möglich. Ein Rückzug auf die Granularitätsbedingung wird in der Mehrheit der Fälle jedoch nicht möglich sein, da davon auszugehen ist, dass ein Großteil der Fonds de facto nicht dauerhaft granular ist. Transparenz wird gefordertAls Fazit ist festzuhalten, dass Kreditinstitute als Anleger in Investmentvermögen nach Auslaufen der Übergangsfristen von den Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) i. d. R. Transparenz über die Adressausfallrisiken fordern werden und wohl kaum noch Fonds von KAGs in den Eigenanlagen zulassen werden, die nicht bereit oder in der Lage sind, eine Durchschau zu liefern.Für die KAGs ist die Schaffung von Transparenz bis in die Zielfonds hinein daher eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Vertrieb an Kreditinstitute. Aufgrund der damit verbundenen Aufwände stellt dies eine besondere Herausforderung dar. Erforderlich ist dabei die prozentuale Darstellung der auf Ebene der Kreditnehmer aggregierten Adressausfallrisikopositionen sowohl aus den direkten Anlagen in dem Fonds als auch aus den indirekten Anlagen durch Zielfondsinvestments. Wenn nicht Zielfondspositionen aufgelöst oder die Zielfondsselektion eingeschränkt und damit die Investmentstrategie konterkariert werden sollen, müssen somit die Adressausfallrisikopositionen für eine breite Palette an Drittfonds beschafft werden können. Nicht unerhebliche Aufwände entstehen dabei durch die kommunikativen, juristischen und technischen Schnittstellen zu den Zielfondsanbietern und die Ausweitung von Arbeitsabläufen u. a. in den Bereichen Recht, IT und Fondsreporting der KAG.Die Nachfrage nach Transparenz trifft auch die Anbieter der Fonds, die anderen KAGs als Zielfonds dienen. Neben den damit verbundenen prozessualen und technischen Aufwänden für die Aufbereitung und Weitergabe der Informationen wird zudem von aktiven Managern die Preisgabe von Bestandsinformatio-nen an fremde KAGs kritisch gesehen, da sie ungewollte Einblicke in den eigenen Investmentprozess erlauben könnten. Zusammenarbeit der BrancheDie Anforderungen an die Erstellung der Fondsberichte und die dafür erforderliche Informationsbeschaffung und -verarbeitung sind für alle KAGs im Wesentlichen gleich. Für eine Differenzierung einer KAG von ihren Wettbewerbern ist das Thema kaum geeignet. Der Branche bietet sich daher die Möglichkeit, im Rahmen einer konzertierten Vorgehensweise eine signifikante Kostenersparnis zu realisieren. Zudem können Sie ihren Kunden ein viel größeres Spektrum an Investitionen in Drittfonds zu verträglichen Konditionen anbieten.Im Fall der Transparenzanforderungen an Fonds lässt sich bei Nutzung einer zentralen Plattform die Anzahl der technischen und prozessualen Schnittstellen drastisch reduzieren: Anstatt eine Vielzahl von Schnittstellen zwischen den meisten KAGs aufzubauen und zu unterhalten, haben die KAGs in der Rolle als Zulieferer und Abnehmer von Fondsbestandsinformationen nur eine Schnittstelle zu der Plattform.Diese Plattform lediglich als eine Technik zur kostengünstigen Datenverteilung zu sehen, hieße jedoch, ihr wesentliches Potenzial zu verkennen: Zum einen kann die Plattform nach Vorgabe des Zulieferers je Abnehmer individualisierte Verzögerungen und Vergröberungen der offengelegten Daten auf das jeweils erforderliche Minimum vornehmen, um Geschäftsrisiken aus einer Weitergabe von vertraulichen Informationen an Wettbewerber zu minimieren. Zum anderen kann die Auslagerung von auf diesen Daten aufsetzenden Routineaufgaben im institutionellen Reporting unter Ausnutzung der Größeneffekte der Plattform zur Hebung von Einsparpotenzialen genutzt werden.Solch eine zentrale Plattform wird von der IDS GmbH – Analysis and Reporting Services (IDS) in Form der sogenannten Fondsdatendrehscheibe gestellt. IDS, eine 100-prozentige Tochter der Allianz SE, ist ein international operierender Dienstleister für das operative Kapitalanlagecontrolling für Vermögensverwalter und institutionelle Anleger.Derzeit sind bereits 14 Fondsgesellschaften an die Fondsdatendrehscheibe angeschlossen mit ca. 1 500 verfügbaren Fonds, wobei die Anzahl ständig steigt. Den KAGs ermöglicht der Größenvorteil der Plattform mit etwa 300 angebundenen Liefersystemen von Kunden und einem operativen Durchsatz von ca. 50 Millionen Kundenpositionen pro Monat erhebliche Größendegressionseffekte zu realisieren.Der Service beinhaltet die Abstimmungen mit den zuliefernden und abnehmenden KAGs, den Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen, die Vereinbarung von Datenformaten, die Bereitstellung der technischen Schnittstellen, die laufende Entgegennahme der Positionsdaten, die Speicherung, Weiterverarbeitung und die Herausgabe an die anfordernde KAG. Den Nutzern der Fondsdatendrehscheibe kommt dabei zugute, dass IDS als von Fondsgesellschaften und Investoren unabhängiges Unternehmen die von den KAGs bereitgestellten Informationen vertraulich behandelt. Weniger SchnittstellenMit der Nutzung der IDS-Fondsdatendrehscheibe als einer zentralen Plattform für den Austausch von Positionsinformationen erzielen Kapitalanlagegesellschaften signifikante Kostenvorteile durch die Reduktion von Schnittstellen und wirken so den Aufwänden aus dem Fondsreporting für die Investoren in ihre Fonds aufgrund gewachsener aufsichtsrechtlicher Transparenzanforderungen entgegen.