Immobilien - Gastbeitrag

Länder erhöhen Sätze bei Grunderwerbsteuer

Börsen-Zeitung, 4.2.2010 Der durch die Finanzkrise ausgelöste Rückgang von Immobilienkäufen hat das Grunderwerbsteueraufkommen massiv einbrechen lassen. Während 2007 noch 6,9 Mrd. Euro in die Länderkassen flossen, betrug das Aufkommen 2008 nur noch...

Länder erhöhen Sätze bei Grunderwerbsteuer

Der durch die Finanzkrise ausgelöste Rückgang von Immobilienkäufen hat das Grunderwerbsteueraufkommen massiv einbrechen lassen. Während 2007 noch 6,9 Mrd. Euro in die Länderkassen flossen, betrug das Aufkommen 2008 nur noch 5,7 Mrd. Euro, ein Minus von 18 %. In den ersten drei Quartalen 2009 betrug der Rückgang gegenüber dem Vorjahr sogar 21 %. Für 2009 sind deshalb nur noch Steuereinnahmen von 4,5 Mrd. zu erwarten, ein Minus gegenüber 2007 von knapp einem Drittel – und so wenig wie zuletzt 2004 mit 4,67 Mrd. Euro.Die Länder reagieren auf diesen massiven Steuereinbruch mit Steu ersatzerhöhungen. Vorreiter war zu Jahresbeginn 2007 Berlin, das als erstes Land von der 2006 neu eingeführten Länderbefugnis zur Festsetzung eines erhöhten Grunderwerbsteuersatzes Gebrauch machte und den Steuersatz auf 4,5 % erhöhte. Hamburg folgte 2009. Zum 1. März 2010 wird auch Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland den Steuersatz auf 4,5 % anheben.Auch andere denken über eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer nach, wie etwa Bremen oder der baden-württembergische Finanzminister Willi Stächele. Eine aktuelle telefonische Anfrage bei den Finanzministerien der Länder, welche den Grunderwerbsteuersatz bisher nicht angehoben haben, hat allerdings ergeben, dass derzeit keine entsprechenden Gesetzgebungsverfahren laufen.Aufgrund des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots können zumindest Schnellentschlossene noch im Verlauf oder teilweise gar nach Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens reagieren. In Sachsen-Anhalt gilt der erhöhte Steuersatz für alle Kaufverträge, die nach dem 1. März 2010 abgeschlossen werden. Wird der Deal vorher unterschrieben, fällt nur eine Steuer von 3,5 % an. Dies gilt auch, wenn der Kaufpreis erst später bezahlt wird. Freilich entsteht die Grunderwerbsteuer bereits mit Vertragsabschluss und wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Die Vertragsparteien eines Ende Februar geschlossenen Kaufvertrags müssen deshalb damit rechnen, die Erwerbsteuer bereits im April bezahlen zu müssen.Mit der Erhöhung auf 4,5 % hat sich der Steuersatz innerhalb von nur 14 Jahren mehr als verdoppelt. Denn bis Ende 1996 belief er sich bundesweit auf 2,0 % und wurde 1997 auf 3,5 % angehoben. Bereits damals wurde die Gefahr gesehen, dass sich die hohe Grunderwerbsteuer zu einem Hemmnis für den Grundstücksverkehr entwickelt. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass sich Deutschland mit dem erneuten Aufschlag zum Hochsteuerland entwickelt. In den Nachbarländern Großbritannien (4 %), Österreich (3,5), Tschechien (3), Polen (2) und der Schweiz (0,5 – 3,5 %) liegt der Steuersatz teils erheblich unter der Marke von 4,5 %.Zur Steuervermeidung bietet sich statt des Verkaufs der Immobilie selbst der Verkauf von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft an (sogenannter Share Deal). Es ist deshalb damit zu rechnen, dass mit der Steuersatzerhöhung der Trend zu Share Deals verstärkt wird. Zwar muss der Erwerber dann oftmals für seine Zwecke nicht optimale Gesellschaftsstrukturen und deren Risiken übernehmen. Dies kann sich aber wegen der Steuerersparnis trotzdem lohnen. Darüber hinaus können Unternehmen seit dem 1. Januar Immobilien im Rahmen von Umwandlungen (z. B. Verschmelzung) ohne Grunderwerbsteuer übertragen.