Kapitalanlage - Produkt der Woche

Mehrarbeit fürs Alter

DWS-Zeitwertkonto erlaubt Entgeltumwandlung

Mehrarbeit fürs Alter

ars Frankfurt – Während die betriebliche Altersvorsorge die Zeit nach dem Eintritt in den Ruhestand finanzieren soll, ist das so genannte Lebensarbeitszeitmodell darauf ausgelegt, die flexible Gestaltung der Arbeitszeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze zu ermöglichen. Dieses Modell ermöglicht dem Arbeitnehmer die variable Ansparung einer betrieblichen Altersversorgung. Wenn er vor dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand gehen möchte, kann der Arbeitnehmer aber auch vor dem Rentenalter auf sein Sparguthaben zurückgreifen. Dies ist bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel überhaupt nicht möglich. Das so genannte Zeitwertpapier oder Zeitwertkonto ist eine Weiterentwicklung des zuerst bei Volkswagen entstandenen Lebensarbeitszeitmodells. Die DWS bietet nun ein so genanntes Zeitwertkonto an. Teile des monatlichen Entgelts, Sonderzahlungen oder der Anspruch auf die Vergütung einer Mehrarbeitsstunde werden in Beiträge zum persönlichen Zeitwertkonto umgewandelt. Diese Beiträge werden in Fonds wie den DWS Zukunftsfonds 2025 (LU0230335779), Zukunftsfonds 2030 (LU239335423) oder Zukunftsfonds 2035 (LU230335183) investiert. Diese Fonds beinhalten in den ersten Jahren einen hohen Aktienanteil, der aber mit fortschreitender Laufzeit zugunsten des Rentenanteils verringert wird. Das verringert das Verlustrisiko bei einer starken Korrektur am Aktienmarkt. Die Anlage erfolgt auf Bruttobasis. Die Versteuerung und die Entrichtung fälliger Sozialbeiträge erfolgen später in der Entnahmephase. Während dieser Phase ist der Mitarbeiter bezahlt von der Arbeit freigestellt, aber bei seinem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt und bezieht monatliche Bezüge aus seinem Wertguthaben. Die Entnahmen bilden also das Gehalt des Mitarbeiters, das dann entsprechend versteuert werden muss und auf das dann auch Sozialabgaben bezahlt werden müssen. Zeitwertkonten sind zudem vererbbar. Für dieses Fondskonzept wird eine jährliche Kostenpauschale von 1,3 % erhoben.