Asset Management

Neue Regeln für Immobilienfonds

Einjährige Kündigungsfrist für alle Anleger

Neue Regeln für Immobilienfonds

sto Frankfurt – Die Finanzexperten von Union und FDP haben ein neues Fundament für Immobilienfonds entworfen. Koalitionskreisen zufolge gibt es eine grundsätzliche politische Verständigung über ein neues Regelwerk, womit die in der Krise befindlichen Fonds wieder stabilisiert werden sollen. Im Zentrum steht die Einführung einer einjährigen Kündigungsfrist für alle Anleger.Dies soll auch rückwirkend für bereits getätigte Engagements gelten. Für Neuanleger wird zudem eine zweijährige Mindesthaltefrist eingeführt. “Das Verfahren ist noch offen”, betonte dagegen Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI). Der Bundestagsfinanzausschuss wird planmäßig am 9. Februar über das Anlegerschutzgesetz beraten, in dem unter anderem die neuen Vorgaben für Immobilienfonds festgezurrt werden sollen.Hintergrund ist, dass diese in Deutschland einst sehr beliebten Produkte seit 2008 immer wieder mit Liquiditätsnöten zu kämpfen haben. Die Anbieter von drei Fonds haben mittlerweile den Kampf aufgegeben, erstmals befinden sich damit gleich drei Immobilienfonds in Liquidation. Weitere acht verweigern die Rücknahme von Anteilen. Zusätzlich ist ein Dachfonds eingefroren; mehr als ein Viertel des mehr als 86 Mrd. Euro schweren Marktes ist betroffen.Die neuen strengen Vorgaben sollen die Liquiditätssteuerung der Fonds verbessern. Für Privatanleger werden die ziemlich rigiden Restriktionen insofern gemildert, als sie zu jeder Zeit einmal pro Halbjahr 30 000 Euro auf einen Schlag abziehen können. Ursprünglich hatte die Regierung hier monatlich einen Freibetrag von 5 000 Euro vorgesehen. Wenn dies endgültig so kommen sollte, wäre dies zu begrüßen, so Seip: “Das wäre hilfreich für Anleger, die plötzlich Geld benötigen, und für die Fonds gut verkraftbar.” Vom Tisch scheinen Rücknahmeabschläge zu sein, die den Wert der Anteilscheine für Anleger zusätzlich gemindert hätten.Ein für einige Anbieter heftiger Schlag ins Kontor wäre der Plan der Koalition, die derzeit gültige Grenze bei der Fremdfinanzierung von 50 % auf 30 % herabzusetzen. Der Anteil der Kredite schwankt bei den Gesellschaften zwischen 0 und 50 %. Seip: “Die bisherige Grenze von 50 % sollte erhalten bleiben. Es gibt Fonds, die auf höhere Fremdfinanzierungen angewiesen sind, andere wiederum benötigen gar keine.” Eine Niederlage zeichnet sich für die Branche bei dem Vorhaben ab, für Institutionelle, die nicht in Spezialfonds investieren können, eine neue Anlageklasse einzuführen. Damit sollte ein Auffangnetz gezogen werden für Dachfonds, Versicherer oder Pensionskassen, die derzeit in Publikumsfonds investiert sind und wegen für sie geltenden Restriktionen dies unter dem neuen Regelwerk nicht mehr könnten. Auch das Modell des BVI, wonach ein eingefrorener Fonds geteilt werden soll, fand nicht genügend Befürworter.Die neuen Regeln sollen nach jetzigem Diskussionsstand ab 2013 gelten, die Vorgaben für die Fremdfinanzierung ab 2014. Geplant ist auch, dass der Immobilienbestand der Fonds künftig einmal pro Quartal statt wie zuvor einmal pro Jahr bewertet werden muss.—– Bericht Seite 3