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Offene Fonds auf dem Sprung

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Offene Fonds auf dem Sprung

China ist einer der heißesten Immobilienmärkte der Welt. Durch die Änderungen des Investmentgesetzes können auch offene Immobilienfonds unbegrenzt in außereuropäische Staaten investieren. In China mit seiner stark unterschiedlichen Rechtsordnung stoßen die Fonds aber schnell an ihre Grenzen. Denn es gilt beispielsweise festzulegen, ob das deutsche Rechtsinstitut des Erbbaurechts auch dem chinesischen Nutzungsrecht an Grund und Boden entspricht. Eine generelle Zustimmung hat die BaFin offenbar noch nicht gegeben, im Einzelfall dürfte dies wohl so sein, heißt es bei Rechtsberatern. Auch der nach deutschem Recht erforderliche freie Kapitalverkehr wird von China grundsätzlich garantiert. Aber im Einzelfall kann es dann doch zu Problemen kommen. Schließlich führt das deutsche Verbot der (steuersparenden) Zwischenschaltung von Holdings dazu, dass Investments in China durch offene Fonds noch auf sich warten lassen – möglicherweise bis zur nächsten Novelle des Investmentgesetzes. tl