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Rente muss versteuert werden

Entgeltumwandlung

Rente muss versteuert werden

Arbeitnehmer haben seit dem 1. Januar 2002 Anspruch darauf, einen Teil ihres Lohns in Betriebsrente umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Sie verzichten dabei auf einen Teil ihres Gehalts und es fallen weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Im Jahr 2009 sind maximal 2 592 Euro Beitragszahlung aus dem Einkommen erlaubt – über den Weg einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz). Vorteilhaft ist, dass dafür weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Zusätzlich sind weitere 1 800 Euro Beiträge vom Gehalt steuerfrei in Betriebsrente umwandelbar; dafür ist aber der Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Nachteilig ist, dass die spätere Rente voll versteuert werden muss. Zudem haben gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte den vollen Kranken- und Pflegebeitrag auf die Rente zu zahlen. Das Renditepotenzial liegt bei 4,5 % pro Jahr, für GKV-Versicherte ist es deutlich geringer.