Immobilien - Gastbeitrag

Schärfere Prospektprüfung erschwert Fonds das Leben

Börsen-Zeitung, 22.7.2010 Nach Informationen aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll die im Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgesehene Kohärenzprüfung bei Prospekten geschlossener Fonds vermutlich ab Februar...

Schärfere Prospektprüfung erschwert Fonds das Leben

Nach Informationen aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll die im Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgesehene Kohärenzprüfung bei Prospekten geschlossener Fonds vermutlich ab Februar oder April 2011 durchgeführt werden.Was bedeutet dies für Investoren? Seit 2005 besteht eine Genehmigungspflicht von Prospekten für geschlossene Fonds durch die BaFin. Nach dem Wortlaut des Gesetzes war es bislang lediglich Aufgabe der Behörde, die Vollständigkeit der Prospekte zu prüfen. Zunehmend hat die BaFin jedoch bereits – nach eigenem Bekunden – in den vergangenen Jahren faktisch darüber hinaus auch die Kohärenz geprüft, wie es gesetzlich eigentlich nur für Wertpapierprospekte vorgesehen ist. Gemeint ist damit, dass offensichtliche Widersprüche in den Darstellungen von Emissionsprospekten beanstandet werden. Diese erweiterte Prüfung soll nach dem derzeit in der Beratung befindlichen Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes nunmehr obligatorisch vorgeschrieben wer-den. Prüfumfang wächst kräftigDer Prüfumfang erweitert sich damit erheblich. Künftig soll nicht mehr ein Mitarbeiter, sondern ein ganzes Team den Prospekt begutachten. Vor allem soll jedoch die Prüfungsfrist ausgedehnt werden. Bislang musste die BaFin einen Prospekt in 20 Werktagen prüfen, was Investoren eine Planungssicherheit gab. Künftig soll hingegen die Frist stets wieder von neuem zu laufen beginnen, wenn BaFin-Mitarbeiter an Vollständigkeit oder Kohärenz einer Darstellung zweifeln. Theoretisch kann die Prüfzeit damit unendlich lange dauern. Jedenfalls ist sie nicht mehr exakt planbar.Hinzu kommt, dass künftig auch die Wirtschaftsprüfer, die die Prospekte nach den Vorgaben des Standards IDW S4 des Institutes der Wirtschaftsprüfer begutachten, vermutlich länger für ihre Prüfungen brauchen werden. Zumindest werden sie noch sehr viel vorsichtiger sein als bislang, weil der Gesetzgeber vorsieht, dass der Name des Wirtschaftsprüfers und das Ergebnis seiner Prüfung im Prospekt erscheinen müssen, womit sich deren Haftungsrisiko gravierend erhöht.Die zeitliche Unsicherheit über die Dauer des Prüfprozesses bzw. dessen zu erwartende Verlängerung haben jedoch gravierende Konsequenzen, die vermutlich vom Gesetzgeber übersehen wurden. Bei einem geschlossenen Fonds erwirbt die Fondsgesellschaft eine Immobilie und vereinbart mit dem Verkäufer ein bestimmtes Zahlungsziel. Schon bislang besteht eine gewisse Unwägbarkeit, wie rasch das Eigenkapital bei den Anlegern eingesammelt werden kann. Insofern jedoch der Platzierungsbeginn relativ genau bestimmt werden kann, ist in der Regel eine Prognose über den voraussichtlichen Abschluss der Platzierung ebenfalls möglich.Dies wäre jedoch künftig nicht mehr der Fall, wenn der Initiator sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass die Prüfung des Prospektes in einem Zeitraum von maximal 20 Werktagen erfolgt. Diese Unwägbarkeit führt zudem zu erheblichen Problemen mit den Vertriebspartnern, die in der Regel eine bestimmte Produktplanung verfolgen und dafür den voraussichtlichen Platzierungsbeginn kennen müssen. Mühsame FinanzierungVerstärkt wird dieses Problem noch, weil sich in der Folge der Finanzkrise eine weitere ganz erhebliche Veränderung der Finanzierungsbedingungen ergeben hat. Früher erhielten Initiatoren relativ problemlos eine sogenannte Eigenkapital-Zwischenfinanzierung von den Banken, um die Zeit bis zur Einwerbung des Eigenkapitals zu überbrücken. Solche Zwischenfinanzierungen werden jedoch kaum noch gegeben.Da nun diese Änderung der Finanzierungsbedingungen mit den veränderten Prüfvorgaben für die BaFin zusammenfällt, entstehen neue Hürden für die Auflage von Fonds. Dem Anlegerschutz ist damit in keiner Weise gedient, denn auch die sogenannte Kohärenzprüfung bedeutet natürlich keineswegs ein Urteil über die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Investments. Man kann mit Sicherheit sagen, dass kein einziger Skandal im Bereich der geschlossenen Fonds, der sich in den letzten zwei Jahrzehnten ereignete, vermieden worden wäre, wenn die BaFin die entsprechenden Prospekte zuvor einer Kohärenzprüfung unterzogen hätte.