ASSET MANAGEMENT - SERIE: ANLAGESTRATEGIE IM UMBRUCH (3)

Unzureichende Anlagestandards beim Bund

Rechnungshof moniert fehlende Richtlinien - Bestandsaufnahme des milliardenschweren Finanzvolumens empfohlen

Unzureichende Anlagestandards beim Bund

Die Anlagestrategie des Bundes und seiner Einrichtungen ist undurchsichtig. Der Bundesrechnungshof hatte im November 2011 eine Reihe von Defiziten im Finanzanlagemanagement aufgelistet. Das Bundesfinanzministerium prüft derzeit noch mögliche Verbesserungen.Von Angela Wefers, BerlinEinheitliche Standards für die Geldanlage fehlen, Anlagerichtlinien sind nicht vorhanden oder unzureichend – und besonders kleinere Einrichtungen verfügen nicht über ausreichendes Fachwissen für ihr Anlagen- und Risikomanagement. Zu diesem Schluss kam der Bundesrechnungshof in seinen Bemerkungen 2011, veröffentlicht im November vergangenen Jahres. Die Prüfer sprachen eine Reihe von Empfehlungen aus, wie der Bund und seine Einrichtungen künftig vorgehen sollen. “Ein professionelleres Anlagemanagement ist dringend erforderlich”, mahnte der Rechnungshof.Zu den Bundeseinrichtungen gehören im Einzelnen Sondervermögen, Sozialversicherungsträger, Versorgungseinrichtungen, Anstalten und Körperschaften sowie Stiftungen öffentlichen und privaten Rechts. Ihnen sind öffentliche Gelder anvertraut, mit denen sie Aufgaben wahrnehmen sollen, an denen der Bund besonderes Interesse hat. Die Höhe der anzulegenden Mittel beläuft sich nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofs auf “mehrere Milliarden Euro”. Genaue Zahlen sind allerdings nicht bekannt. Die Prüfer haben deshalb als erste Verbesserungsmaßnahme empfohlen, den Bestand von mittel- und langfristigen Finanzanlagen im Bundesbestand überhaupt zu erfassen.Der Bund selbst weist in seiner Vermögensrechnung per Jahresende 185,44 Mrd. Euro aus (siehe Grafik). Darin ist die Kernverwaltung der Gebietskörperschaft “Bundesrepublik Deutschland” samt oberster und nachgeordneter Bundesbehörden ausgewiesen. Auch die Bundesbetriebe sind dabei. Nicht eingeschlossen sind die rechtlich selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des Bundes. Die Sonder- und Treuhandvermögen sind als Teil des Finanzvermögens ausgewiesen.Die Wertpapiere im Eigenbestand von 48,26 Mrd. Euro per Jahresultimo umfassen zum einen die Marktpflegequote, zum anderen hält der Bund Eigenbestände für Wertpapierpensions- und -leihegeschäfte. Für die kurzfristige Geldanlage der flüssigen Mittel werden laut Ministerium Tages- und Termingeldgeschäfte getätigt sowie Wertpapierpensionsgeschäfte. Im Jahresverlauf erreichte die Position bis zu 59,65 Mrd. Euro. Realisiert wurden Zinseinnahmen von 221,2 Mill. Euro.Der Rechnungshof hatte 2011 bereits konkrete Empfehlungen parat, wie künftig im Finanzanlagemanagement zu verfahren ist. So soll der Bund nach dem Vorbild des Public Corporate Governance Kodex Standards schaffen. Steht die Bestandsaufnahme, könnte das Ministerium entsprechende Anlegerklassen definieren und dafür Mindeststandards festlegen. Denn bei den Prüfungen hat sich dem Bericht zufolge erwiesen, dass nicht alle im Finanzverbund der bundes- und landesunmittelbaren Versicherungsträger die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugrunde legten.Zudem soll – soweit sinnvoll – das Anlagemanagement einzelner Einrichtungen bei einer Bundesinstitution mit spezifischen Erfahrungen gebündelt werden. Dies könnte z. B. die Finanzagentur des Bundes sein. Der Rechnungshof weist aber auch auf das Modell des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft hin, der das Vermögen von 470 Stiftungen im Wert von rund 2 Mrd. Euro verwaltet, oder die Bundesbank, die das Vermögen öffentlicher Einrichtungen sicherheitsorientiert anlegt. Dabei sind 15 % in ausgewählten Aktien und Investmentfonds möglich.Hintergrund sind Missstände, die der Rechnungshof ausgemacht hat: So wurden z. B. in einer Nachfolgeeinrichtung des Bundesverbands eines Versicherungsträgers die Pensionsrückstellungen in Wertpapierfonds mit 30 % Aktienanteil angelegt. In der Finanzkrise kam es zu deutlichen Kursverlusten. Ähnliche Anlagestrukturen fanden die Prüfer in manchen Stiftungen vor. Einige erlaubten Anlagen in Einzelaktien, Zertifikaten auf Einzelaktien, Optionen, Futures sowie strukturierte Finanzanlageprodukte auf den Aktienindex, moniert der Rechnungshof.Fortschritte, wie es mit dem Anlagemanagement weitergeht, erwartet der Bundesrechnungshof erst im November. Bis dahin soll das Bundesfinanzministerium einen Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags liefern. Der Sprecher der Kontrollbehörde zeigte sich zuversichtlich, dass dort konkrete Ergebnisse vorgelegt werden. Im Bundesfinanzministerium hieß es lediglich, das Ministerium prüfe “derzeit mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Feststellungen des Bundesrechnungshofes”.—-Zuletzt erschienen:- “Ölfonds zieht sich aus dem Euro zurück” (3.7.)