Immobilien

Verbände rüffeln Erbschaftsteuer

Börsen-Zeitung, 13.11.2008 tl Frankfurt - Die Immobilienwirtschaft kritisiert den jetzt gefundenen Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform. Dabei geht es um die neue Möglichkeit, Betriebsvermögen steuerfrei zu vererben. Dies gilt aber nicht, wenn das...

Verbände rüffeln Erbschaftsteuer

tl Frankfurt – Die Immobilienwirtschaft kritisiert den jetzt gefundenen Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform. Dabei geht es um die neue Möglichkeit, Betriebsvermögen steuerfrei zu vererben. Dies gilt aber nicht, wenn das so genannte Verwaltungsvermögen mehr als 10 % bzw. 50 % eines Betriebes ausmacht. Zum Verwaltungsvermögen gehören insbesondere vermietete Immobilien. “Dies ist eine nicht nachvollziehbare Diskriminierung der Immobilie, die zu erheblichen Mehrbelastungen für Erben von als Betriebsvermögen gehaltenen Immobilien führt”, kritisiert Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Maklerverbandes IVD. Betroffen seien beispielsweise alle Immobilienerben, deren Immobilien in einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG gehalten werden.Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) kritisiert die gefundene Regelung. Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie der gewerblichen Immobilienwirtschaft fielen bei der Verschonung gänzlich unter den Tisch. “Für sie gibt es kein Entkommen, die Erben dieser Unternehmen zahlen die Zeche”, sagte Matthias Roche, Vorsitzender des Ausschusses Steuern des ZIA. Begrüßt wurde vom ZIA aber die Ausnahmeregel für Wohnimmobilien, die sich jetzt im Gesetzestext zur Erbschaftsteuerreform findet. Danach werden Wohnimmobilien aus dem “schädlichen” Verwaltungsvermögen ausgenommen, wenn ihre Überlassung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes erfolgt. Dadurch werde vermeiden, dass bei Wohnungsunternehmen von vornherein eine Verschonung ausscheidet. Der ZIA fordert aber noch weitere Nachbesserungen. “Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Gesetzgeber nur die vermietete Wohnimmobilie verschonen möchte, die vermietete Gewerbeimmobilie jedoch nicht”, sagte Roche. Vermietete Wohnungen sollen nicht zum Verwaltungsvermögen gehören und damit von der Steuer verschont werden, weil sie in nicht unerheblichen Umfang Arbeitsplätze zur Verfügung stellten, heißt es laut ZIA in der Gesetzesbegründung. Roche weist aber darauf hin, dass auch durch gewerbliche Immobilien Arbeitsplätze entstehen.