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Verbesserungschancen bei betrieblicher Vorsorge

Experte plädiert für Haftungsänderungen

Verbesserungschancen bei betrieblicher Vorsorge

jur Frankfurt – Die mangelhafte Altersvorsorge der Deutschen wächst sich zu einer ernsthaften Bedrohung für die Gesellschaft aus. Diese Ansicht vertritt zumindest Thomas Dommermuth. Der Professor ist Steuerexperte am unabhängigen Institut für Vorsorge und Finanzplanung und plädiert im Gespräch mit der Börsen-Zeitung für deutliche Vereinfachungen im System der betrieblichen Altersversorgung (bAV). “Die derzeitigen Regeln sind zu komplex und belasten die Unternehmen enorm”, so Dommermuth. Die Folge: Arbeitgeber sind häufig abgeneigt, solche Angebote zu machen.Diese Aussage deckt sich auch mit den Ergebnissen einer aktuellen Umfrage der Hannoverschen Lebensversicherung. Danach beklagen 45 % der erwerbstätigen Bundesbürger, von ihrem Arbeitgeber keine Angebote zur bAV zu bekommen. Dabei muss der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht informieren, und seit dem Jahr 2002 haben Arbeitnehmer sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV.Lediglich rund 50 % aller Arbeitnehmer haben gegenwärtig eine bAV, so Dommermuth. Bei den Auszubildenden liegt die Zahl sogar noch deutlich darunter. Nach einer Umfrage des Marktforschers GfK im Auftrag der Allianz sorgen nur 14 % der Azubis über eine Entgeltumwandlung bzw. bAV fürs Alter vor. “Fehlende Altersvorsorge betrifft nicht nur den Einzelnen, sondern die ganze Gesellschaft”, so der Professor und bAV-Experte. Eine geringere Rente gehe bei einer alternden Gesellschaft einher mit weniger Konsum, was wiederum zu einer nachlassenden Binnennachfrage führe, macht Dommermuth die Rechnung auf. Doch noch sei es nicht zu spät, Änderungen vorzunehmen, die insbesondere der bAV – diese sei neben der Riester-Rente die beste Vorsorgelösung – den nötigen Schub verpasst.Als größten Hemmschuh macht der Steuerberater dabei die derzeit dem System immanente Haftung des Arbeitgebers im Rahmen der bAV aus. Im Rahmen der Entgeltumwandlung hafte der Arbeitgeber bei allen Zusagearten (beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung und definierte Leistungszusage); auch wenn dies nicht häufig vorkommt, so schrecke ihn doch die Wahrscheinlichkeit deutlich ab. Insbesondere bei der 2001 eingeführten Beitragszusage mit Mindestleistung – nach Dommermuths Einschätzung “eine Gazelle mit Klumpfuß” – sei eine große Chance vertan worden.Bei dieser Variante garantiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, dass die Summe der zugesagten Beiträge zum Rentenalter zur Verfügung steht. “Sollte der Produktanbieter, zum Beispiel die Direktversicherung, ausfallen, muss der Arbeitgeber einspringen”, so Dommermuth. Ohne diese Mindestleistung würden viel mehr Arbeitgeber diesem Angebot folgen. Schließlich bestünden auch jetzt schon finanzielle Anreize, auch für den Arbeitgeber. Denn mit jedem Euro, der in die Entgeltumwandlung wandert, spart auch der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialabgaben ein. “Die mit der Haftung verbundenen Risiken sind aber scheinbar abschreckender”, erklärt Dommermuth, der selbst auch seit vielen Jahren Unternehmen in bAV-Angelegenheiten berät, den relativ geringen Nutzungsgrad. Direktversicherungs-RankingGrundsätzlich plädiert Dommermuth für einen Abbau der Komplexität in der bAV und damit einhergehend auch für mehr Transparenz. Einen Beitrag zu Letzterem will das Institut für Vorsorge und Finanzplanung auch mit einem Ranking der besten Produkte bei der Direktversicherung sowie einem Rating der Direktversicherer nach Kompetenz leisten. Bei Letzterem befinde man sich noch in der Auswertungsphase, so Dommermuth.Beim Ranking der Direktversicherungen hat das Institut mehr als 100 Versicherungen von 53 Gesellschaften unter die Lupe genommen. Den 1. Platz sicherten sich dabei die Debeka mit dem “Tarif A1” (in der Kategorie klassische beitragsorientierte Leistungszusage, BoLz), die Allianz mit dem Tarif “Invest alpha-Balance” (fondsgebundene BoLz) sowie der Volkswohl Bund mit dem “FWR” (fondsgebunde Tarife mit Beitragszusage und Mindestleistung) – wenngleich denkbar knapp vor den Nachfolgenden.