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Verbot soll Rabatte verhindern

Provisionen

Verbot soll Rabatte verhindern

mzg – Die Geheimnistuerei hat ein Ende. Denn durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) rückt die finanzielle Vergütung des Vermittlers beim Abschluss eines Versicherungsvertrages in den Mittelpunkt. Allerdings hoffen Insider, “dass der Kostenausweis zwar für etwas Unruhe im Vermittlermarkt sorgen, aber keine großen Verwerfungen bringen wird”. Dem Kunden müsse deutlich gemacht werden, dass neben den Kosten beispielsweise Renditestärke, Risikoprofil und Flexibilität weitere wichtige Leistungskriterien sind. KardinalfehlerBei der Vergütung der Beratungsleistung sei es ein kardinaler Fehler, wenn man über die Abgabe von Provisionen bzw. Courtagen mit den Kunden verhandelt. Jedoch gerade damit rechnen Verbraucherschützer. Deshalb fürchten sich Vertreter bereits vor einer Provisionsteilung. Denn bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherungen können die Kosten für Vertrieb und Abschluss im Einzelfall schnell 2 000 Euro oder 3 000 Euro betragen. Die Branche sorgt sich, dass die Kunden diese Kosten mit der Einnahme ihres Versicherungsvermittlers verwechseln und so ein Provisionsgeschacher einsetzt. Doch das gesetzliche Verbot schiebe einer Provisionsabgabe den Riegel vor. Es verbietet, wie Peter Abrahams von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sagt, Sondervergütungen und Begünstigungsverträge. Die Finanzaufsicht geht nach den Worten von Abrahams davon aus, “dass ein Großteil der Vermittler sich an das Provisionsabgabeverbot hält”. Wenn man jedoch Kenntnis von Verstößen erhalte, drohe ein entsprechendes Verfahren. Der Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und könne zu einer Geldbuße bis 100 000 Euro führen. Aber den Vertretern schwant trotz Provisionsabgabeverbot Schlimmes. Weil der Wettbewerb hart ist, macht ein Konkurrent womöglich das Geschäft, wenn er mehr Entgegenkommen zeigt. Für die Versicherungsbranche handelt es sich deshalb um ein heißes Eisen. Vor allem auch deshalb, weil bei Investmentfonds das Feilschen üblich ist und Rabatte auf den Ausgabeaufschlag von 50 % nicht selten vorkommen.