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Verluste bei Arbeitgeberwechsel

Börsen-Zeitung, 25.1.2005 cra Frankfurt - Bei der Übertragung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) beim Wechsel des Arbeitgebers können die zu erwartenden Leistungen Schaden nehmen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für...

Verluste bei Arbeitgeberwechsel

cra Frankfurt – Bei der Übertragung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) beim Wechsel des Arbeitgebers können die zu erwartenden Leistungen Schaden nehmen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung hin. Werde der Kapitalstock auf eine andere Versicherung übertragen, müsse ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. So könne beispielsweise die Garantieverzinsung von 3,25 % im ursprünglichen BAV-Vertrag im neuen Vertrag auf 2,75 % sinken.