Anlageprodukte

Versicherungen dürfen Xetra-Gold erwerben

Börsen-Zeitung, 28.7.2010 ars Frankfurt - Xetra-Gold kann auch von Versicherungen erworben werden. Durch die dritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung vom 29. Juni 2010 ist den Versicherungsgesellschaften eine Direktanlage in die Anleihe...

Versicherungen dürfen Xetra-Gold erwerben

ars Frankfurt – Xetra-Gold kann auch von Versicherungen erworben werden. Durch die dritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung vom 29. Juni 2010 ist den Versicherungsgesellschaften eine Direktanlage in die Anleihe Xetra-Gold möglich geworden. Das hat die Deutsche Börse Commodities bekannt gegeben. Bei Xetra-Gold handelt es sich um eine physisch gedeckte Schuldverschreibung in Form einer Nullkuponanleihe. Jeder Anteil verbrieft einen Lieferanspruch auf 1 Gramm Gold.Anlagen nach § 2 Abs. 1 AnlVO, deren Ertrag oder Rückzahlung an Rohstoffrisiken gebunden sind, dürfen 5 % des Sicherungsvermögens und des sonstigen gebundenen Vermögens nicht überschreiten. Die bis dato gültige Beschränkung auf Anlagen, deren Ertrag oder Rückzahlung an “Rohstoffindizes” gebunden sind, sei aufgegeben worden, so Deutsche Börse Commodities. Es ist jetzt auch die Koppelung an nur einen Rohstoff möglich. Allerdings muss eine physische Lieferung des Rohstoffs weiterhin ausgeschlossen sein. Es sei den Versicherungen auch der indirekte Erwerb von Xetra-Gold über Investmentfonds möglich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Erwerb von Zertifikaten über Edelmetalle als 1 : 1-Produkte zulässig sei, wenn unter anderem der Erwerb des Wertpapiers nicht zu einer physischen Lieferung führt oder berechtigt. Die Lieferung des Edelmetalls an Gläubiger, die aus rechtlichen Gründen keine Lieferung erhalten dürfen, ist bei Xetra-Gold im Wertpapierprospekt ausgeschlossen.