Finanzen persönlich

Welche Ferienjobs Kinder machen dürfen

Anspruch auf Kindergeld ist in Gefahr

Welche Ferienjobs Kinder machen dürfen

Von Pauline Koch In den Ferien wollen viele Schüler ihr Taschengeld aufbessern und eigenes Geld verdienen. Doch dem Fleiß sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz Grenzen gesetzt. Darüber hinaus sollten Eltern daran denken, dass je nach Verdienst der Anspruch auf Kindergeld verloren geht.Viele Schüler wollen in den Sommerferien wenigstens für zwei, drei Wochen ihr eigenes Geld verdienen – die einen als Zeitungsboten, die anderen als Bauhelfer. Was aber je nach Alter erlaubt ist, ist oft unbekannt. Ein Blick in das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) hilft weiter. – 13 bis 14 Jahre alt: Das Mindestalter für eine reguläre Beschäftigung beträgt grundsätzlich 15 Jahre. Jüngere Schüler ab 13 Jahren dürfen nur für leichte und gesellschaftlich anerkannte Jobs eingestellt werden, die per Rechtsverordnung festgelegt sind. Zulässig ist es zum Beispiel, Zeitungen auszutragen (bis zu zwei Stunden werktäglich) oder der Einsatz als Erntehelfer (bis zu drei Stunden werktäglich). – 15 bis 17 Jahre alt: Ab 15 Jahren dürfen Schüler während der Ferien maximal 20 Tage (vier Wochen) im Kalenderjahr arbeiten. Die Arbeitszeit darf pro Woche 40 Stunden nicht überschreiten, pro Tag nicht mehr als acht Stunden.Weitere Einschränkungen für Ferienjobber: Sie dürfen grundsätzlich nur zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends beschäftigt werden. Ab dem 16. Lebensjahr verlängert sich die zulässige Abendschicht auf bis zu 23 Uhr je nach Beschäftigung und Branche.An Wochenenden (Samstag und Sonntag) und an Feiertagen sind Ferienjobs verboten; für Hotels, Familienhaushalte, Krankenhäuser, Gaststätten und Hotels gelten Sonderregelungen. Ohne Ausnahme verboten sind gefährliche Tätigkeiten, bei denen Ferienjobber zum Beispiel Lärm, Strahlen oder Giften ausgesetzt wären. Alle Formen von Akkordarbeit sind ebenfalls tabu.Als Verdienst sind nach Auskünften der Arbeitsagenturen etwa 6 bis 10 Euro je Stunde möglich. Da die Schüler noch nicht geschäftsfähig sind, müssen die Erziehungsberechtigten den Arbeitsvertrag genehmigen. Steuerkarte nicht zwingendEine Steuerkarte ist nicht zwingend notwendig, wird aber von manchen Arbeitgebern verlangt. Die abgeführte Lohnsteuer kann sich das Kind über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Bis zu 7 680 Euro Einkommen im Jahr sind steuerfrei, bei einer Beschäftigung von bis zu 50 Tagen im Jahr sind auch keine Sozialabgaben fällig. Mehrere Jobs während eines Kalenderjahres werden allerdings zusammengerechnet.Außerdem sollten Eltern beachten: Verdient ein Kind durch den Ferienjob sowie z. B. weitere Einkünfte (Mieteinnahmen etc.) mehr als 7 680 Euro im Jahr, geht der Anspruch auf Kindergeld verloren.