5G-Auktionsdesign unter Beschuss

Auch Telekom entscheidet sich für Klage - Telefónica Deutschland fordert Klarstellung - Bundesregierung bereitet Gesetzesnovelle vor

5G-Auktionsdesign unter Beschuss

Nur gut einen Monat nach der Verabschiedung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) droht das Auktionsdesign für die Vergabe der Mobilfunklizenzen der 5. Generation (5G) wieder zerpflückt zu werden. Neun Klagen wurden dagegen eingereicht. Die Politik will Verschärfungen per Gesetz durchbringen.hei Frankfurt – Auch nach der Verabschiedung der Vergaberichtlinien für 5G-Lizenzen bleiben diese ein Zankapfel unter den Beteiligten. Nach Vodafone und Telefónica Deutschland hat sich auch die Telekom entschieden, gegen das Auktionsdesign Klage einzureichen. Ebenfalls zu den Klägern zählt United Internet, die als Netzbetreiber neu einsteigen will. Insgesamt sind neun Klagen beim Verwaltungsgericht in Köln eingegangen. Ein Eilverfahren mit aufschiebender Wirkung ist aber bisher nicht dabei.Daher setzen die Netzbetreiber wohl darauf, dass nun durch die Klagen noch Bewegung in die Sache kommt. Sie kritisieren insbesondere die mangelnde Rechtssicherheit des Verfahrens, die aus ihrer Sicht aus teilweise unpräzisen Bestimmungen herrührt. Diese betreffen vor allem die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung und das Roaming. In beiden Fällen geht es darum, dass Mobilfunkanbieter ohne eigenes Netz bzw. Neueinsteiger mit nur punktuell verfügbarem eigenen Netz die Infrastruktur der Netzbetreiber nutzen können. Umstritten ist auch das sogenannte lokale Roaming, mit dem sich die Netzbetreiber gegenseitig aushelfen sollen, wenn sie Lücken im Netz haben. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kündigte dazu in absehbarer Zeit einen Vorschlag an. “Wir machen uns nun Gedanken wegen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)”, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.Die drei großen Netzbetreiber, die jeweils eine eigene 5G-Lizenz in der für Ende März erwarteten Auktion anstreben, fürchten beim lokalen Roaming ein nationales Roaming durch die Hintertür. Angesichts der deutlich geringeren Ausbauverpflichtungen, die für einen Neueinsteiger mit dem 5G-Lizenzerwerb verbunden wären, könnte dieser mit einem Netzflickenteppich und Roaming mit sehr geringen Investitionen zum Konkurrenten aufsteigen, argwöhnen Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland.Der Münchner Netzbetreiber will daher gerichtlich Klarstellung “mit Blick auf Roaming und die Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Diensteanbietern”. Überdies bemängelt das Unternehmen, dass mit der 5G-Vergabe Ausbauverpflichtungen in der Fläche verbunden sein sollen, “die sich mit dem im Verfahren bereitgestellten Spektrum gar nicht erfüllen lassen”. Versteigert werden sollen nämlich zunächst kurzwellige Hochleistungsfrequenzen, die sich nur für städtische Ballungsräume eignen. Die Auflage zur Verwendung bereits zuvor ersteigerter langwelliger Frequenzen, die sich für die Fläche eignen, sieht Telefónica Deutschland als nicht zulässig an.Die Netzagentur war in ihrer Verordnung im Hinblick auf die zu verwendende Technik wie auch bei Roaming und Diensteanbieterverpflichtung neutral bzw. sehr vage geblieben, weil das gegenwärtige TKG keine konkreten Auflagen dabei zulässt. Dies hatten alle politischen Parteien als unbefriedigend empfunden, allerdings unterschiedliche Konsequenzen gefordert. Während die CSU nach einer staatlichen Netzgesellschaft ruft, um Lücken in der Mobilfunkversorgung zu schließen, übt die Opposition scharfe Kritik an der Regierung. FDP-Fraktionsvize Frank Sitta sagte, die Klagen der Netzbetreiber seien “leider das logische Ergebnis der orientierungslosen Politisierung des Verfahrens durch die große Koalition”. Sie habe auf einen bunten Strauß aus unrealistischen und unstimmigen Forderungen gesetzt. Diese würden nun zum Bumerang. Verlierer sei nun die deutsche Wirtschaft.