Aktionärsschützer machen weiter Front gegen Varta-Sanierungsplan
Schutzvereinigung macht weiter Front gegen Varta-Plan
hek Frankfurt
Nach der Zustimmung der Gläubigermehrheit zum Varta-Sanierungsplan setzt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ihren Widerstand gegen das Rettungskonzept für den Batteriehersteller fort. In einer Mitteilung heben die Aktionärsschützer hervor, dass sich das Amtsgericht Stuttgart eine einwöchige Bedenkzeit für seine Entscheidung genommen habe. Anders als in anderen Fällen habe das Gericht den Plan also nicht am Sitzungstag bestätigt, sondern werde zunächst die Argumente würdigen, die Vertreter der freien Aktionäre vorgebracht hätten.
Die Varta-Gläubiger hatten am Montag den Restrukturierungsplan gebilligt. In sechs der insgesamt sieben abstimmenden Gruppen wurde die erforderliche Zustimmung von mindestens 75% erreicht, bei den Schuldscheingläubigern allerdings knapp (75,8%). Nur die Gruppe der Streubesitz-Aktionäre stimmte gegen den Plan.
Ausschluss vom Bezugsrecht
Ihr Protest entzündet sich am Ausschluss vom Bezugsrecht. Anders als der bisherige Großaktionär Michael Tojner, der neues Eigenkapital einschießt, sind die freien Aktionäre von der Wiederauffüllung des Eigenkapitals ausgeschlossen. Ihnen entstehe durch den Ausschluss vom Bezugsrecht ein massiver Schaden, so die Schutzvereinigung. Laut Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler hat sich eine hohe vierstellige Zahl privater Investoren bei der DSW registriert, um eine Vertretungsvollmacht zu erteilen.
Letzter Schritt Karlsruhe
„Es wird in einem späteren Stadium des Verfahrens auch um konkrete Schadensersatzansprüche der freien Aktionäre gehen, die daraus resultieren könnten, dass die Organe der Varta AG pflichtwidrig Maßnahmen unterlassen haben, die eine derartige Eskalation zu Lasten der freien Aktionäre hätten vermeiden können und sollen“, sagt Tüngler laut der Mitteilung. Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel sei der Gang zum Bundesverfassungsgericht der letzte, mögliche Schritt. Im Fall des Autozulieferers Leoni sei die DSW diesen Weg bereits gegangen. Allerdings erfolglos: Das Karlsruher Gericht lehnte die Annahme der Verfassungsbeschwerde ab.