Aktionärstreffen müssen stattfinden

Börsen-Zeitung, 4.3.2020 swa Frankfurt - Messen und andere Großereignisse können von den Veranstaltern abgesagt werden, an der Hauptversammlung führt kein Weg vorbei. Ausnahme wäre ein behördliches Verbot, dann müsste die Veranstaltung aber...

Aktionärstreffen müssen stattfinden

swa Frankfurt – Messen und andere Großereignisse können von den Veranstaltern abgesagt werden, an der Hauptversammlung führt kein Weg vorbei. Ausnahme wäre ein behördliches Verbot, dann müsste die Veranstaltung aber nachgeholt werden. Das Aktienrecht verlangt ein Aktionärstreffen in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres, vor allem aber sind die Anteilseigner daran interessiert, zeitnah ihre Dividende zu erhalten. Viele Unternehmen werden mit Blick auf Corona bemüht sein, Teilnahme und Abstimmung über einen Online-Zugang zu ermöglichen, erläutert Christof Schwab vom Hauptversammlungsdienstleister Computershare. Dafür müssen allerdings entsprechende Ermächtigungen in der Satzung und der Einberufung zum Aktionärstreffen gegeben sein. Eine rein virtuelle Hauptversammlung ist rechtlich nicht möglich. Im Dax ist die Deutsche Telekom am 26. März als Nächste an der Reihe. Die Hauptversammlung soll nach Angaben eines Sprechers nach derzeitiger Planung an dem Termin stattfinden. Natürlich werde das Thema Corona-Ausbreitung “intensiv beobachtet und bewertet”. Telekom-Anteilseigner könnten seit Jahren online abstimmen. 2019 reisten dennoch 2 500 Aktionäre an. – Bericht Seite 9