Auf Südzucker kommen hohe Geldstrafen zu
md Frankfurt
Auf Südzucker kommen offenbar Schadenersatzzahlungen in beachtlicher Millionenhöhe zu. Im Jahr 2014 hatte das Bundeskartellamt gegen Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen (Diamant-Zucker) Bußgelder von insgesamt 280 Mill. Euro verhängt; auf Südzucker war mit 195,5 Mill. Euro der Löwenanteil entfallen. Grund waren verbotene Preisabsprachen. Die Wettbewerbshüter warfen den Unternehmen vor, über Jahre hinweg Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen getroffen zu haben. Ziel sei es gewesen, möglichst hohe Zuckerpreise zu erzielen. In der Folgezeit hatten zahlreiche Kunden der drei Unternehmen (u.a. Nestlé, Katjes, Müller Milch, Zott) diese auf Schadenersatz verklagt. Nach Informationen der „Lebensmittel-Zeitung“ hat der vom Landgericht Mannheim bestellte Sachverständige Justus Haucap sein Gutachten in sechs als Pilotverfahren geführten Schadenersatzklagen gegen die Zuckerkartellanten vorgelegt. Der ehemalige Vorsitzende der Wettbewerbskommission kommt gemäß dem Bericht zu dem Ergebnis, dass die Gebietsabsprachen der drei Zuckerhersteller zu erhöhten Zuckerpreisen für die Abnehmer geführt haben. Der Kartellaufschlag liege für die Jahre 1996 bis 2014 zwischen 7,5% und 10,6%.
Die Kartellanten bestreiten, dass ihren Kunden durch die Absprachen ein Schaden entstanden sei. Das Landgericht Köln folgte dieser Auffassung im Oktober 2020 und wies mehrere Klagen über insgesamt 126 Mill. Euro – u.a. von Lambertz, Bauer, Ehrmann und Zentis – ab, wie die „Lebensmittel-Zeitung“ schreibt. Die Verfahren lägen nun beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Großteil der rund 90 Schadenersatzklagen gegen Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen ist jedoch vor dem Landgericht Mannheim anhängig. Das Gericht werde im April 2022 auf Basis des Haucap-Gutachtens weiter über die Musterfälle verhandeln.
Zum Halbjahr (31.August) des Geschäftsjahres 2021/22 hatte Südzucker Rückstellungen für Prozesse und Risikovorsorge von 147,7 (i.V. 164,4) Mill. Euro gebildet, davon waren 95,5 (124,8) Mill. Euro langfristiger Natur. Diese beinhalten u.a. Marktordnungsverfahren und Kartellrechtsrisiken (Bußgelder und Schadenersatzansprüche).
Nach früheren Angaben fordert allein der Lebensmittelkonzern Nestlé von den drei Zuckerherstellern Schadenersatz in Höhe von 50 Mill. Euro (vgl. BZ vom 15.8.2015).