Aufsichtsräten droht Tätigkeitsverbot

Börsen-Zeitung, 26.6.2015 swa Frankfurt - Manager müssen sich auf Gefahren von unerwarteter Seite einstellen. Im Zuge der Umsetzung der EU-Wirtschaftsprüferregulierung drohen Aufsichtsräten und Vorständen drastische Sanktionen durch die neu...

Aufsichtsräten droht Tätigkeitsverbot

swa Frankfurt – Manager müssen sich auf Gefahren von unerwarteter Seite einstellen. Im Zuge der Umsetzung der EU-Wirtschaftsprüferregulierung drohen Aufsichtsräten und Vorständen drastische Sanktionen durch die neu formierte öffentliche Prüferaufsicht, wenn die Organvertreter gegen Pflichten im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung verstoßen. Juristen weisen darauf hin, dass nicht nur an persönliche Bußgelder bis zu 500 000 Euro, sondern auch an Tätigkeitsverbote von bis zu drei Jahren gedacht ist. So sehe es der Referentenentwurf für ein Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) vor, der in diesen Tagen im Bundeskabinett beschlossen werden solle. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht wirke diese Aufsichtskonstruktion befremdlich, monieren der Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtler Uwe M. Schneider und der Leiter Recht und Steuern des Verbands der Chemischen Industrie, Tobias Brouwer, in einem Gastbeitrag.Auf großes Unverständnis stößt auch in Unternehmen, dass die öffentliche Prüferaufsicht nach Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums künftig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) angesiedelt werden soll.—– Gastbeitrag Seite 10