Schadenersatz

Bayer unterliegt erneut in PCB-Juryverfahren

Schlappe vor Gericht: Bayer hat ein weiteres Juryverfahren im Zusammenhang mit der Chemikalie PCB verloren. Die Kläger machen Schadenersatzansprüche geltend. Bayer kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Bayer unterliegt erneut in PCB-Juryverfahren

ab Köln – Im Streit um Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit der Chemikalie PCB (polychlorierte Biphenyle) hat Bayer einen weiteren Prozess in erster Instanz verloren. Die Jury sprach den 13 Klägern Schadenersatz in Höhe von 275 Mill. Dollar zu. Bayer kündigte an, „Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen, die auf zahlreichen Fehlern und Beweismängeln be­ruht“. Es handelt sich um das fünfte Verfahren in der Causa, in der Privatpersonen wegen vorgeblicher Ge­sundheitsschäden Ansprüche geltend machen.

Die Kläger führen ihre gesundheitlichen Probleme auf die Chemikalie zurück, die in der Beleuchtungstechnik einer Schule im Bundesstaat Washington verarbeitet wurde. Nach früheren Angaben machen etwa 200 Privatpersonen Ansprüche geltend. Drei der vorherigen Prozesse hat Bayer verloren, im vierten Prozess kamen die Geschworenen nicht zu einem einstimmigen Ergebnis, so dass das Verfahren ohne Urteilsspruch zu Ende ging.

Gegen das erste Urteil, das im Juli 2021 ergangen war, hat Bayer zwischenzeitlich Berufung eingelegt. Die Leverkusener gehen davon aus, dass die streitgegenständlichen Fragen in dem jüngsten Fall ähnlich sein werden. Die Klagen hatte sich Bayer 2018 mit der Übernahme von Monsanto eingekauft. Bayer wähnt sich auf der rechtlich sicheren Seite, da Messungen nur geringe Mengen an PCB in der Schule aufwiesen.

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