Kein Warnhinweis vor Krebs

Bayer verbucht juristischen Sieg im Streit über Glyphosat

Bayer gewinnt einen Rechtsstreit in den USA: Ein Bundesberufungsgericht lehnt eine Krebswarnung für Glyphosat ab. Die Entscheidung steht im Widerspruch zu anderen Urteilen, an der Börse kommt sie dennoch gut an.

Bayer verbucht juristischen Sieg im Streit über Glyphosat

Bayer hat im Rechtsstreit um die angeblich krebserregende Wirkung des Unkrautvernichters Glyphosat einen juristischen Sieg in den USA errungen. Ein Bundesberufungsgericht in Philadelphia wies am Donnerstag den Vorwurf zurück, die Tochter Monsanto habe gegen die Gesetze im Bundesstaat Pennsylvania verstoßen. Der Kläger – ein Gartenbauer, der an Non-Hodgkin-Lymphom erkrankte –, hatte geltend gemacht, der Konzern hätte einen Warnhinweis vor Krebs auf das Mittel anbringen müssen. Das Gericht entschied einstimmig, dass dies nach den Bundesvorschriften über einheitliche Etiketten nicht zulässig gewesen wäre.

An der Börse legte die Bayer-Aktie am Freitag zeitweise 11% auf mehr als 29 Euro zu. Die Entscheidung des Gerichts steht allerdings im Widerspruch zu früheren Urteilen von zwei weiteren US-Gerichten. „Die widersprüchlichen Entscheidungen der Bundesberufungsgerichte dazu machen eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten erforderlich“, erklärte Bayer in einer Stellungnahme zu dem Urteil. Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat der Konzern stets zurückgewiesen. Behörden weltweit haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Jedoch bewertete die Krebsforschungsagentur IARC der WHO das Herbizid 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“.

Bayer strebt Obersten Gerichtshof an

Mit der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto hatte sich Bayer eine Klagewelle in den USA ins Haus geholt, die den Konzern seit Jahren schwer belastet. Bayer hat bis zum 23. Juli insgesamt 14 von 23 Verfahren gewonnen, kassierte jedoch auch hohe Strafen.

Gerichtsurteil treibt Bayer-Aktie

Reuters/dpa-afx New York