Hohe Schadenersatzzahlung

Bayer verliert erneut Glyphosat-Prozess

Fass ohne Boden: Ein Jurygericht in den USA hat Bayer zur Zahlung von 2,1 Mrd. Dollar Schadenersatz verdonnert. Auch wenn diese Summe keinen Bestand haben dürfte, reagierten die Investoren äußerst verschnupft.

Bayer verliert erneut Glyphosat-Prozess

Neue Gerichtsschlappe für Bayer

Verurteilung zu 2,1 Mrd. Dollar Schadenersatz – Berufung angekündigt

ab Köln

Bayer hat erneut einen Gerichtsprozess in den USA verloren. Ein Jurygericht im Bundesstaat Georgia verurteilte den Agrarchemiekonzern zu milliardenschwerem Schadenersatz. Die Aktie stürzte daraufhin in der Spitze um fast 9% ab. Die Leverkusener kündigten an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Bayer hat in einem neuen Prozess um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Glyphosat eine Niederlage vor Gericht kassiert. Ein Geschworenengericht in Georgia verurteilte den Agrarchemiekonzern zu Schadenersatzzahlungen von mehr als 2 Mrd. Dollar. Das Gros der Summe entfällt mit 2 Mrd. Dollar auf Strafschadenersatz, nur 65 Mill. Dollar gehen an den Kläger, der seine Krebserkrankung auf Glyphosat zurückführt. Bayer kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Es handelt sich um einer der höchsten Schadenersatzsummen, zu denen Bayer in den bisherigen Glyphosatverfahren verurteilt wurde. Entsprechend drastisch fiel die Reaktion an der Börse aus: Der Dax-Wert gab am Montag in der Spitze um fast 9% nach. Wenngleich die Geschichte nicht neu ist und zumindest der Strafschadenersatz in den weiteren Verfahren deutlich reduziert werden dürfte, wirft das Urteil erneut ein Schlaglicht auf die Klagewelle. Denn die Zahl der Klagen ist zuletzt wieder gestiegen. Laut Geschäftsbericht waren Ende Januar dieses Jahres 67.000 Klagen im Zusammenhang mit Glyphosat anhängig.

Umstrittener Warnhinweis

„Wir sind mit dem Urteil der Geschworenen nicht einverstanden“, teilte Bayer auf Anfrage mit und setzt nach: „Wir sind überzeugt, dass wir in der Berufung starke Argumente haben, um dieses Urteil aufzuheben oder zumindest den überhöhten und verfassungswidrigen Schadenersatz zu reduzieren.“ Die Verteidigungslinie von Bayer, die sich die Glyphosatklagen mit der Übernahme von Monsanto eingekauft hat, beruht darauf, dass die US-Umweltbehörde EPA Glyphosat als nicht krebserregend einstuft und daher keine Warnhinweise auf der Verpackung angebracht werden dürfen.

Die Urteile auf Ebene der Bundesstaaten basieren dagegen auf der unterlassenen Warnung. Bayer weist auch darauf hin, dass der Schadenersatz in allen endgültig entschiedenen Fällen im Vergleich zu der ursprünglich verhängten Strafe um 90% reduziert wurde. Zudem habe Bayer 17 der letzten 25 Verfahren für sich entschieden. Daher will Bayer Klagen auch künftig vor Gericht austragen.

Viele Klagen in Missouri

Gerade in Georgia war es Bayer zuletzt gelungen, ein Gesetz durchzudrücken, das die EPA-Vorschrift für bindend erklärt und weitere Klagen aussichtslos machen dürfte. Das Gesetz hat inzwischen beide Parlamentskammern passiert, muss aber noch vom Gouverneur von Georgia unterzeichnet werden. Auch in anderen Bundesstaaten bemüht sich Bayer um die rechtliche Klarstellung, darunter Missouri und Iowa. Nach Angaben von J.P.-Morgan-Analyst Richard Vosser sind 80% der offenen Klagen in Missouri anhängig. In dem Bundesstaat liege ein vergleichbares Gesetz nun beim Senat. Monsanto hatte seinen Firmensitz in Missouri.

Bayer-Chef Bill Anderson hatte zuletzt angekündigt, die Rechtsstreitigkeiten „bis Ende 2026 signifikant“ einzudämmen. Damit im Zusammenhang steht auch der Vorratsbeschluss für eine umfangreiche Kapitalerhöhung, den die nächste Hauptversammlung fassen soll. Erlöse aus einer etwaigen Kapitalmaßnahme würden ausschließlich zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten verwendet, hatte Aufsichtsratschef Norbert Winkeljohann in einem Aktionärsbrief versichert.

Supreme Court eingeschaltet

Um die Klagewelle endgültig vom Tisch zu bekommen, setzt Bayer darauf, den Fall vor dem obersten Bundesgericht, dem US-Supreme Court, zur Entscheidung zu bringen. Wie es heißt, überprüft Bayer derzeit die Fälle, welche die besten Chancen für eine Überprüfung bieten. Noch in diesem Jahr soll ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Sollte dem stattgegeben werden, würde der Supreme Court in der Sitzungsperiode 2025 bis 2026 über den Fall entscheiden. Im Juni 2022 hatte der Supreme Court einen Berufungsantrag von Bayer abgelehnt.

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