Gericht der EU

Brüsseler Milliardenstrafe für Qualcomm wieder gekippt

Die EU-Wettbewerbsbehörde hat vor Gericht erneut eine bittere Niederlage hinnehmen müssen: Eine 2018 gegen den Chiphersteller Qualcomm verhängte Geldbuße von knapp 1 Mrd. Euro wurde wieder aufgehoben.

Brüsseler Milliardenstrafe für Qualcomm wieder gekippt

ahe Brüssel

Das Gericht der Europäischen Union hat eine von der EU-Kom­mission gegen den US-Chiphersteller Qualcomm verhängte Wettbewerbsstrafe von knapp 1 Mrd. Euro für nichtig erklärt. Die Richter werfen der Brüsseler Behörde in ihrem Urteilsspruch mehrere Verfahrensfehler vor, die die Verteidigungsrechte von Qualcomm beeinträchtigt hätten. Zudem stellen sie eine zentrale Analyse der Kommission in dem Fall in Frage, weil dort nicht alle relevanten Umstände berücksichtigt worden waren, wie das zweithöchste Gericht der EU argumentierte.

Die europäische Wettbewerbsbehörde hatte Qualcomm Anfang 2018 wegen Marktmissbrauchs eine Geldbuße von 997,4 Mill. Euro auferlegt. Der Chiphersteller hatte nach Einschätzung Brüssels seine Konkurrenten mehr als fünf Jahre lang auf eine rechtswidrige Art und Weise vom Markt für LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen. Konkret ging es um die Zahlung von mehreren Milliarden Euro an den US-Technologiekonzern Apple, damit dieser nur Qualcomm-Chipsätze in seine iPhone- und iPad-Geräte einbaut. Konkurrenten wie Intel wurden so von dem Geschäft ausgeschlossen, und Qualcomm konnte damit seine Marktdominanz zementieren.

Die Analyse der EU-Kommission zu den wettbewerbswidrigen Wirkungen der Qualcomm-Zahlungen an Apple stufte das Gericht als „rechtswidrig“ ein. Aus dem Be­schluss der Kommission selbst gehe hervor, dass Apple für den überwiegenden Teil seines Chip-Bedarfs im relevanten Zeitraum keine technische Alternative zu den LTE-Chipsätzen von Qualcomm hatte, hieß es. Es gebe auch keine Analyse, dass die Anreize für Apple, Chips für bestimmte iPad-Modelle bei der Konkurrenz zu kaufen, gesunken seien.

Die Europäische Kommission kündigte in einer ersten Reaktion lediglich an, das Urteil und das weitere Vorgehen prüfen zu wollen. Gegen den Richterspruch könnte die Behörde noch gut zwei Monate lang Rechtsmittel einlegen.

Wertberichtigt Seite 6

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