Bundeskartellamt nimmt Apple unter die Lupe
hei/dpa-afx Bonn
Das Bundeskartellamt nutzt seine neuen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen große Digital-Plattformen nun auch für Ermittlungen gegen Apple. „Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat“, kündigte Kartellamtspräsident Andreas Mundt an. Mit der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Januar kann das Kartellamt leichter gegen große Unternehmen vorgehen, die eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ haben. Dies trifft besonders häufig auf die US-Technologiekonzerne zu, deren Geschäftspraxis sowohl beim Bundeskartellamt als auch bei den EU-Behörden in zahlreichen Verfahren untersucht wird, bei denen es um Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und eine daraus resultierende Behinderung des Wettbewerbs geht.
Neuer Paragraf
Das Bundeskartellamt geht auf der Grundlage des neu im GWB verankerten Paragrafen 19a bereits gegen Facebook, Amazon und Google vor. Im Falle von Facebook hatten die Kartellwächter ihren Vorwurf der missbräuchlichen Nutzung von Datenbeständen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) getragen und vom BGH Recht bekommen. Das Urteil gilt als wichtige Grundlage im Umgang mit der Datenökonomie, auch für den Handlungsrahmen der internationalen Behörden. Auch Amazon ist ein Dauergegenstand von Untersuchungen des Kartellamts, weil der Internetgigant sowohl als Plattformpartner wie auch Wettbewerber von Plattformnutzern in zahlreichen Märkten tätig ist.
Von Apple kamen unterdessen konstruktive Töne: „Wir freuen uns darauf, unseren Ansatz mit dem Bundeskartellamt zu diskutieren und einen offenen Dialog über alle Bedenken zu führen“, hieß es dazu. Der Konzern sei „stolz darauf, ein Motor für Innovation und Arbeitsplätze zu sein“. Allein die iOS-Plattform unterstütze mehr als 250000 Arbeitsplätze in Deutschland.