Bundesliga-Rechteauktion wird neu gestartet
Bundesliga-Rechte werden neu vergeben
Reuters/dpa-afx Frankfurt
Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) muss die Vergabe der Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga neu starten. Ein vom Streaming-Portal DAZN angerufenes Schiedsgericht entschied am Dienstag, dass das Rechtepaket B für die Erstliga-Spiele am Freitagabend und Samstag neu ausgeschrieben werden muss, wie die DFL und DAZN gleichlautend mitteilten.
DAZN hatte im Frühjahr auf das begehrteste und teuerste der Rechtepakete für die vier Spielzeiten von 2025/26 bis 2028/29 geboten und das höchste Angebot abgegeben. Die DFL hatte aber die Finanzgarantien von DAZN als unzureichend zurückgewiesen und dem Rivalen Sky den Zuschlag erteilt. Sky und DAZN müssen nun neu in das Wettbieten einsteigen.
Neues Wettbieten folgt
DAZN hatte daraufhin das Schiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) angerufen, woraufhin die DFL die Ausschreibungen für die anderen Rechtepakete stoppte. „DAZN ist erfreut, dass das Gericht zu unseren Gunsten entschieden hat“, teilte der Streamingdienst am Dienstag mit. Die DFL wollte sich nicht zu der Entscheidung äußern.
„Wir nehmen die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis“, teilte Sky mit. „Wir sind sehr gut aufgestellt für die Medienrechte-Vergabe und zuversichtlich, unseren Zuschauern weiterhin das beste Bundesliga-Erlebnis bieten zu können und der führende Sport-Anbieter zu bleiben.“
Streit um 196 Live-Spiele
Das umstrittene Rechte-Paket B umfasst insgesamt 196 Live-Spiele pro Saison. Die weiteren 113 Live-Spiele sind in den Paketen C und D enthalten.
Zum Pay-TV-Paket C zählen die Topspiele am Samstag um 18.30 Uhr und der Supercup, zum Paket D die Sonntagsspiele.
Die Klage beim Schiedsgericht ist ein Schritt, der in den Ausschreibungsunterlagen der DFL für einen Streitfall vorgesehen ist und von allen Bietern akzeptiert wurde. Auch DAZN hat sich bei der Registrierung für die Auktion der audiovisuellen Medienrechte der 1. und 2. Fußball-Bundesliga dazu verpflichtet, sich bei juristischen Auseinandersetzungen an die DIS zu wenden.