Bundesregierung erlaubt virtuelle Aktionärstreffen

Börsen-Zeitung, 24.3.2020 sp Berlin - Die Bundesregierung räumt Unternehmen wegen der Coronavirus-Pandemie vorübergehend mehr Flexibilität bei der Organisation und Durchführung von Aktionärstreffen ein. Ein Gesetzentwurf, der bereits am Mittwoch vom...

Bundesregierung erlaubt virtuelle Aktionärstreffen

sp Berlin – Die Bundesregierung räumt Unternehmen wegen der Coronavirus-Pandemie vorübergehend mehr Flexibilität bei der Organisation und Durchführung von Aktionärstreffen ein. Ein Gesetzentwurf, der bereits am Mittwoch vom Bundestag beschlossen werden soll, sieht unter anderem vor, dass ordentliche Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) innerhalb des Geschäftsjahres statt innerhalb der ersten acht Monate stattfinden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Aktionärstreffen in dieser Saison erstmals auch ohne physische Präsenz von Aktionären und Bevollmächtigten als rein virtuelle Veranstaltungen stattfinden. “Der Gesetzgeber hat schnell gehandelt und die wichtigsten Probleme adressiert”, sagte Cordula Heldt vom Deutschen Aktieninstitut (DAI). Von Aktionärsvertretern gab es ebenfalls überwiegend positive Rückmeldungen auf den Gesetzesentwurf. Kritisch bewerten sie indes die Absicht, das Fragerecht der Aktionäre in der virtuellen Umgebung einzuschränken. – Bericht und Gastbeitrag Seite 9