Bundesverfassungsgericht billigt Luftverkehrsteuer

Branche geißelt Abgabe als schädlich fürs Land

Bundesverfassungsgericht billigt Luftverkehrsteuer

ge Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Luftverkehrsteuer gebilligt. Die seit 2011 erhobene Abgabe verletze weder die Grundrechte von Luftverkehrsunternehmen noch die der Passagiere, urteilten die Richter. Die Steuer sei zur Staatsfinanzierung und auch zum Klimaschutz gerechtfertigt (Az. 1 BV 3/11). Dem Bund spült die Steuer jährlich nicht ganz 1 Mrd. Euro in die Kassen – bezahlt etwa zur Hälfte durch heimische Airlines. Diese “Schadsteuer” mache die deutschen Fluggesellschaften flügellahm, kritisierte Klaus-Peter Siegloch, der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft.Gegen die Steuer hatte das Land Rheinland-Pfalz geklagt, das eine Verlagerung von Flugbewegungen in das nahe Ausland befürchtete, wo keine Extrasteuern zu zahlen seien. Die Karlsruher Richter räumten dem Bund jedoch einen weitreichenden Entscheidungsspielraum in der Steuergesetzgebung ein. Zudem sei die Steuer “gleichheitsgerecht ausgestaltet”. Sie fällt bei allen gewerblichen Passagierflügen an, die von deutschen Flughäfen aus starten. Damit verletzte die Abgabe auch nicht die Berufsfreiheit von Airlines.Weiter führten die roten Roben aus, dass die Verfassung den mit der Besteuerung beabsichtigten Klimaschutz legitimiere. Finanzielle Nachteile seien durch das Ziel Umweltschutz gerechtfertigt. Auch sei die Besteuerung nach Flugdistanz “realitätsgerecht”. Die Abgabe beträgt 7,50 Euro bei Kurzstrecken bis zu 2 500 Kilometer Entfernung, 23,43 Euro bis 6 000 km und 42,18 Euro für Fernstrecken – zu zahlen bei einem Start hierzulande. Kosten nicht abzuwälzenLufthansa und Air Berlin kritisierten das Urteil. Wegen des hohen Wettbewerbsdrucks könnten die Kosten nicht auf die Kunden abgewälzt werden. Dagegen begrüßte das Bundesfinanzministerium die Entscheidung. Auch aus Sicht des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) ist die Luftverkehrsteuer wettbewerbsverzerrend und schädigt den Wirtschaftsstandort Deutschland, urteilte Dieter Schweer, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung. Dies alles gehe zulasten deutscher Fluggesellschaften und Flughäfen. Außerdem gerate die hohe Anbindungsqualität für Passagier- und Frachtverkehre zunehmend unter Druck. “Diese Steuer schwächt die gesamte Volkswirtschaft.”—– Wertberichtigt Seite 8